Pressemitteilung: Wird die Staatsanwaltschaft Dresden endlich handeln?
Am Donnerstag, den 31. März 2022, stellte das Bündnis gegen Antisemitismus in Dresden und Ostsachsen (BgA-Ostsachsen) eine Strafanzeige gegen ein Transparent mit der Aufschrift „Bombenholocaust“, welches auf der Neonazidemonstration am 13. Februar 2022 zum wiederholten Mal durch Dresden getragen wurde.
Das Transparent erfüllt aus Sicht des Bündnisses den Straftatbestand der Volksverhetzung nach §130 Abs. 3 StGB, nach dem die Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords an den europäischen Jüdinnen* und Juden* strafbar ist. Zur Anzeige des BgA-Ostsachsen erklärt Maren Düsberg vom RAA Sachsen e.V.:
„Wir wissen, welche emotionale Kränkung die Betroffenen der Shoah erfahren, wenn Neonazis mit Begriffen wie „Bombenholocaust“ versuchen, den industriellen Massenmord an Europas Jüdinnen* und Juden* zu verharmlosen und damit eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben.“
Frau Düsberg weiter:
„Sächsische Strafverfolgungsbehörden müssen dieser Verharmlosung der Shoah konsequent entgegentreten. Während Bayern, Berlin und Niedersachsen gegen das Tragen von gelben Davidsternen mit der Inschrift „Ungeimpft“ vorgehen, kann in Sachsen weiter mit Begriffen hantiert werden, die eindeutig dem politischen Kalkül neonazistischer Ideologen entsprungen sind und die Opfer der Shoah verunglimpfen.“
Aus Sicht des BgA-Ostsachsen ist dieser Unterschied in der Rechtsauffassung nicht hinnehmbar. Deshalb hat das Bündnis beschlossen, die Staatsanwaltschaft Dresden mit einer juristisch begründeten Strafanzeige zum Handeln zu bewegen.
Zur juristischen Begründung der Strafanzeige erklärt die vom BgA-Ostsachsen beauftragte Rechtsanwältin Dr. Kati Lang:
„Es ist Aufgabe einer „wehrhaften Demokratie“, zu deren Funktionieren die Staatsanwaltschaft gerade verpflichtet ist, offensichtlich rechtsextremen Strategien nicht aufzusitzen. Im Kontext der Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift „Bombenholocaust“ bei einer rechtsextremen Demonstration zum 13. Februar liegt die Verharmlosung und Relativierung und sogar Leugnung des Holocaust auf der Hand und ist nach unserer Ansicht als Volksverhetzung strafbar. Die juristische Debatte, auch um die Verwendung von Judensternen im Rahmen von Coronaleugnungsdemonstrationen, zeigt, dass gerade im Bereich der sogenannten Äußerungsdelikte die Rechtsanwendung keiner starren Linie unterliegt, sondern sich diskursiv fortentwickelt. Mit der Wortschöpfung „Bombenholocaust“ wird die Würde und das Ansehen der Überlebenden sowie der Ermordeten in einem für die Gesellschaft unerträglichen Maße berührt.“