Oschatz
Landkreis: Nordsachsen
Körperverletzung
Laut einer Parlamentsabfrage wurde wegen Körperverletzung gegenunbekannt ermittelt. Demnach wurde ein afghanischer Jugendlicher mehrfach tätlich angegriffen. Das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Quelle: Kleine Anfrage