Oschatz
Landkreis: Nordsachsen
Nötigung von Jugendlichem
Laut einer Parlamentsabfrage wurde wegen Nötigung gegeneine männliche Person ermittelt. Diese hatte "fremdenfeindliche" Äußerungen gegenüber eines Jugendlichen mit Migrationshintergrund geäußert. Das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Quelle: Kleine Anfrage