Laußig
Landkreis: Nordsachsen
Gewaltandrohung
Laut einer Parlamentsabfrage wurde wegen Bedrohung gegen eine männliche Person ermittelt. Gegenüber einer Lehrerin wurde eine Drohung gegen einen ausländischen Mitschüler der Tochter formuliert. Das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Quelle:Kleine Anfrage