Neuigkeit 9. Oktober 2024

Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Errichtung der Stiftung NSU-Dokumentationszentrum

Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V. (VBRG) und die darin zusammengeschlossenen fachspezifischen Gewaltopferberatungsstellen in 14 Bundesländern begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung NSU-Dokumentationszentrum“, sieht aber in der vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs erheblichen Nachbesserungsbedarf.

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Es wird betont, dass die intensive Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex und dessen politisch-historischer Bedeutung sowie ein betroffenenzentriertes Gedenken an die Opfer der rassistischen und rechtsterroristischen Mord- und Anschlagsserie von überragender gesamtgesellschaftlichen Bedeutung ist – und seit über einem Jahrzehnt von Hinterbliebenen von Enver Şimşek (38), Abdurrahim Özüdoğru (49), Süleyman Taşköprü (31), Habil Kılıç (38), Mehmet Turgut (24), İsmail Yaşar (50), Theodoros Boulgarides (41), Mehmet Kubaşık (39), Halit Yozgat (21) sowie Michèle Kiesewetter (22) und Überlebenden der rassistischen Sprengstoffanschläge 1999 in Nürnberg 2001 und 2004 in Köln eingefordert wird.

Der Gesetzentwurf stellt somit einen längst überfälligen Schritt dar, insbesondere in Hinblick auf die notwendige, kontinuierliche Auseinandersetzung mit der mörderischen Dimension rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und institutionellen Rassismus, die bisher unzureichend im Fokus der allgemeinen Öffentlichkeit stehen. Eine Stiftung, die sich explizit mit einem Fokus auf die Perspektive der Hinterbliebenen und Überlebenden „mit der Geschichte des NSU, deren Opfern und von ihren Taten Betroffenen und darüber hinaus mit der Geschichte des Rechtsterrorismus nach 1945“ auseinandersetzt, kann hier einen wertvollen Beitrag leisten.

Die gesammte Stellungnahme hängen wir zum Download an.

Der Verband der Beratungsstellen unterstützt die Errichtung der Stiftung NSU-Dokumentationszentrum ausdrücklich, sieht jedoch in der vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere in der Stärkung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der direkt Betroffenen im Stiftungsrat. Eine Stiftung, die sich nachhaltig mit rechter Gewalt auseinandersetzt, kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Perspektiven derjenigen, die am meisten betroffen sind, im Zentrum der Entscheidungen stehen. Darüberhinaus betonen wir die Notwendigkeit, neben der Stärkung der Betroffenenperspektive auch die Absicherung des Gremiums vor rechtsextremistischen Akteuren und Einflussnahme sicherzustellen. Nur durch eine klare Abgrenzung gegen rechtsextreme Einflüsse kann die Stiftung langfristig glaubwürdig und wirksam arbeiten. Deweiteren plädieren wir für die stärkere Einbindung von Jugendlichen mit einem eigenen Beirat als wesentliche Baustein, um die Arbeit der Stiftung nachhaltig, inklusiv und zukunftsorientiert zu gestalten. Zudem muss die zukünftige Stiftung die Möglichkeit eröffnen, lokale Strukturen zu fördern und zu unterstützen, um eine vielfältige und pluralistische Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit zu gewährleisten.

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