7. November 2017: 57. Verhandlungstag
Das Gericht beleuchtet die persönlichen Umstände von Timo S. und Sebastian W. näher. W. schließt mit einer Erklärung, in der er immerhin klarstellt, dass er »nicht ohne Grund« hier sitze. Anschließend unterstreicht die Bundesanwaltschaft, dass sie auf ein rasches Verfahrensende drängt. Dafür ist sie offenbar bereit Kompromisse einzugehen: Die BAW zweifelt nicht mehr an der Richtigkeit der Angaben von Patrick F., sie lässt den Punkt der Anklage »Vorbereitung weiterer Anschläge« fallen und im Fall Overbeckstraße sieht sie keine Veranlassung mehr nach einem Tötungsdelikt zu verurteilen. Die Nebenklage sieht darin einen »Freibrief« für Angriffe auf vermeintliche politische Gegner_innen.
Zu Beginn der Hauptverhandlung gibt der Nebenklagevertreter Weidmann eine Erklärung ab, die sich auf die Aussage des Fenstergutachters in der letzten Sitzung bezieht. Darin habe der Gutachter deutlich gemacht, dass die Position sogenannter Schließzungen im Fensterbeschlag auch durch die Explosion verändert worden sein könne. Plausibel erklärt sei damit, dass das Fenster vor der Explosion geschlossen gewesen sein könne.
Anschließend daran gibt der Verteidiger RA Sturm eine Erklärung für seinen Mandanten Timo S. ab. Er schildert dessen bisherigen Lebensweg vom Aufwachsen in Hamburg über die berufliche Ausbildung zur Fachkraft für Fahrbetrieb bis hin zum Umzug nach Freital im Jahr 2014. Grund dafür sei »die Liebe« gewesen, ergänzt der Angeklagte selbst. Dresden sei ihm vorher aber schon bekannt gewesen. »Durch den Fussball« habe er die Stadt bereits gekannt. Hinzu sei gekommen, so Timo S. weiter, dass die »Atmosphäre« in Hamburg »nicht so schön« gewesen sei. Das sei ebenfalls ein Grund für »einen Tapetenwechsel« gewesen. Auf Nachfrage, was damit gemeint sei, verweist Timo S. auf Hamburger Fahrgäste, die ihn »angeschnauzt« hätten. Außerdem habe es Angriffe auf Busfahrer gegeben. Einmal habe es Beschwerden gegen ihn wegen Musik gegeben, erinnert sich der Angeklagte nach einer Frage der Nebenklage. Bei der Nachfrage, ob es damals darum gegangen sei, dass er im Bus die Naziband »Skrewdriver« gehört habe, interveniert Timo S.s Verteidiger. Fragen zur politischen Einstellung und überhaupt zu den angeklagten Sachverhalten, wolle Timo S. nicht beantworten.
Dann will das Gericht die persönlichen Umstände der Angeklagten Maria K. betrachten. Deren Verteidiger erklärt aber, dass sie hier noch auf eine »Zuarbeit« warten würden und die Angaben erst zu einem späteren Termin gemacht werden könnten.
Der Angeklagte Sebastian W. schildert seinen persönlichen Werdegang selbst. Er sei bei seiner Mutter aufgewachsen, später bei Mutter und Stiefvater. Das Gymnasium habe er Mitte der 11. Klasse abgebrochen, danach habe er eine Lehrstelle gesucht und sei schließlich zum Wirtschaftsassistenten ausgebildet worden. Seit 2011 habe er bei einer Druckerei gearbeitet, sei dort als Quereinsteiger ausgebildet und letztlich als Offsetdrucker festangestellt worden. Mitte 2015 sei jedoch das Arbeitsverhältnis beendet worden, gesundheitliche Probleme hätten dazu geführt, dass er oft erkrankt gewesen sei. Eine andere Stelle im Betrieb, etwa im Büro, habe er nicht gewollt. Im Februar 2016 habe er dann eine Stelle als Fahrer bei einem Logistikunternehmen gefunden. Im April 2016 sei es dann zur Verhaftung gekommen.
Dann gibt Sebastian W. noch eine Erklärung ab: Er verweist auf seinen Arbeitsplatzverlust und ausbleibendes Arbeitslosengeld, beides hätte bei ihm Mitte 2015 eine Unzufriedenheit wachsen lassen. Zusätzlich habe es eine »allgemein aufgeheizte Stimmung« gegen Flüchtlinge gegeben, dass sei überall Thema gewesen. Er habe seine Wut »auf Flüchtlinge abgewälzt und fälschlicherweise an ihnen ausgelassen.« Darauf sei er heute nicht stolz. Zuvor habe er sich auch nicht für Politik interessiert, habe aber »über Umwege« die anderen Angeklagten kennengelernt. Er erklärt weiter, er hätte»an vielen Stellen widersprechen müssen«, jedoch habe er dazu nicht den Mut gehabt. Ob es Gruppenzwang gegeben habe, wird Sebastian W. gefragt. Er antwortet zunächst: »Eigentlich schon«, ergänzt dann aber, dass es schon möglich gewesen wäre »da auszusteigen«. Er sei aber zu schwach gewesen. Auch seine Antwort, wie er die Haft empfinde, ist deutlich: Er wolle nicht jammern, so Sebastian W., er sei »nicht ohne Grund« da.
Seine Aussage jetzt sei jedoch nur eine Erklärung, keine Einlassung zur Sache. Die wolle er nicht machen, um seine Lebensgefährtin Mirjam K. nicht zu belasten. Mit ihr habe er mittlerweile ein Kind. Hilfe bei einem Aussteigerprogramm habe er sich nicht gesucht, antwortet Sebastian W. auf eine Nachfrage der Nebenklage, die darauf abzielt, wie der Angeklagte sicherstellen möchte, dass er nicht erneut »schwach« werde.
Da heute keine weiteren Zeugenvernehmungen eingeplant sind, verliest das Gericht mehrere Drucksachen, die sich mit rechtsmotivierten Straftaten im Jahr 2015 beschäftigen. Die erste Kleine Anfrage aus dem Bundestag, Drucksache 18/6237, bezieht sich auf Angriffe gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte. Zwei weitere kleine Anfragen stammen aus dem sächsischen Parlament: Drucksache 6/2020 und Drucksache 6/2815 thematisieren Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlings-Unterkünfte im Freistaat Sachsen im 2. und 3. Quartal 2015. Dazu erklärt die Nebenklagevertreterin Pietrzyk, dass anhand dieser Daten deutlich werde, wie sich das Gruppenziel der Gruppe Freital kontinuierlich weiterentwickelt habe. Sie hätten an den in den Anfragen gelisteten Versammlungen in Freital teilgenommen, dann aber festgestellt, dass Protest vor einer Asylunterkunft nicht genüge und entsprechend die nächsten Schritte unternommen: Planung und Durchführung von Anschlägen gegen Asylunterkünfte.
Dann folgt eine Erklärung von Oberstaatsanwalt Hauschild. Er kündigt an, dass seitens der Bundesanwaltschaft keine Beweisanträge mehr geplant seien. Im Gegenteil: man sei schon ab kommender Woche bereit zu plädieren, sofern der Senat darum bittet. In der Erklärung verweist Hauschild auf das Gutachten zum Zustand des Fensters beim Anschlag Bahnhofstraße. Es sei deutlich geworden, dass der Zustand nicht mehr eindeutig rekonstruierbar sei. Deswegen gehe die Bundesanwaltschaft von der Richtigkeit der Angaben des Angeklagten Patrick F. aus.
Zum Anschlag Overbeckstraße erklärt Hauschild, dass man die Anregung auf Erteilung eines rechtlichen Hinweises zurückziehe. Man sehe bei der Tat keinen Versuch eines Tötungsdeliktes. Es sei nicht nachzuweisen, dass für einen der Hausbewohner eine konkrete Gefahr für Leib und Leben bestanden habe. Das sei der »Knackpunkt«. Es sei nicht festzustellen, ob sich ein Bewohner direkt hinter einer Scheibe im Erdgeschoss aufgehalten habe. Zwar liege die Anwesenheit von Bewohnern nahe, dass genüge aber nicht um einen vollendeten Versuch eines Tötungsdelikts zu unterstellen. Hauschild betont auch dass die durch den Angriff verursachten Sachschäden unter der Erheblichkeitsschwelle lägen und verweist damit implizit auf die Möglichkeit des Senats den Tatkomplex zukünftig auszuklammern – er fiele neben dem Vorwurf des versuchten Mordes nicht mehr ins Gewicht.
Darüberhinaus erklärt Hauschild, dass die Bundesanwaltschaft den Anklagepunkt Vorbereitung weiterer Sprengstoffanschläge zurückziehe. Die aufgefundenen Sprengstoffmittel, also nicht zugelassene Pyrotechnik und Metallrohre mit beidseitigem Gewinde, seien nicht ausreichend, um Vorbereitungshandlungen zu unterstellen. Für konkrete Planungen würden, so Hauschild, eindeutige Hinweise auf Tatziel, -zeit und -modalitäten fehlen.
Nebenklagevertreter RA Hoffmann tritt den Ausführungen des Oberstaatsanwalts entgegen. Er verweist auf die »drängende Übernahme« durch die Bundesanwaltschaft, bei der der Komplex Overbeckstraße gar nicht umfassend wahrgenommen wurde. Letztlich sei durch die in der Hauptverhandlung vorgestellten Gutachten die tatsächliche Dimension des Tatkomplexes deutlich geworden. Die Bundesanwaltschaft sei auch in einer problematischen Situation, aber der angedeutete Vorschlag der Bundesanwaltschaft bedeute letztlich einen »Freibrief« für die rechten Täter, wenn sie vermeintliche politische Gegner_innen attackieren.
RA Hoffmann monierte auch, dass das Gericht bis heute nicht über den Antrag auf einen rechtlichen Hinweis entschieden habe. Der Vorsitzende Richter Fresemann stellt daraufhin klar, dass der Senat darüber beraten habe, aber derzeit keinen Grund für eine Verurteilung nach einem Tötungsverbrechen sehe.