Die Opferberatung des RAA Sachsen e.V., welche die Betroffenen der Anschläge begleitet und betreut hat, begrüßt die Klarheit des heutigen Urteils gegen die Täter der Gruppe Freital. Dazu Robert Kusche, Geschäftsführer des RAA Sachsen e.V.:
„Das Gericht hat heute die Taten klar als rechten Terror benannt und nimmt damit all denjenigen den Wind aus den Segeln, welche rechten Terror bagatellisieren. Wir setzten darauf, dass das Urteil entsprechende Signalwirkung entfaltet.“
Alle Beschuldigten wurden der Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie des versuchten Mordes bzw. der Beihilfe für schuldig befunden und erhielten Gefängnisstrafen zwischen vier und zehn Jahren. Damit folgt das Gericht in weiten Teilen den Forderungen der Generalbundesanwaltschaft. Dazu Robert Kusche:
„Neben der Höhe der Urteile ist vor allem die Anerkennung der rechten und rassistischen Tatmotivation durch das Gericht für die Betroffenen wichtig. Damit wird auch klar, dass es sich bei den Taten nicht um Lausbubenstreiche handelt, sondern um ideologisch motivierte Taten gegen Geflüchtete und deren Unterstützer*innen“.
Der Prozess zeigte auf, wie stark die gewaltbereite rechte Szene ist und wie schnell sich Täter radikalisieren. Dazu Robert Kusche:
„Wie schnell sich die Gruppe Freital radikalisiert hat und wie organisiert sie vorgegangen ist, lässt sich anhand unserer Prozessdokumentation von den 73 Verhandlungstagen nachvollziehen. Der Kampf gegen Rassismus und Neonazismus lässt sich jedoch nicht allein mithilfe der Justiz gewinnen. Es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung sowie der Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure und insbesondere der spezifischen Opferberatungen in allen Bundesländern.“