6. September 2017: 46. Verhandlungstag
Das Gericht vernimmt heute eine BKA-Beamtin. Der von ihr gefertigte Vermerk zum Angeklagten Rico K., setzt sich vor allem aus zusammenkopierten Erkenntnissen anderer Kollegen zusammen. Eigene Wahrnehmungen, insbesondere zu den politischen Bezügen des Angeklagten kann die Beamtin kaum oder gar nicht wiedergeben. Anschließend verliest das Gericht weitere Auszüge aus Chat-Protokollen.
Die einzige Zeugin in der heutigen Hauptverhandlung ist die BKA-Beamtin Anika V., die zu zwei von ihr gefertigten Vermerken angehört werden soll. Sie berichtet, dass sie erst im Frühjahr 2016 zu den Ermittlungen dazugestoßen sei und dort vor allem mit den heute Angeklagten Philipp W. und Rico K. befasst gewesen sei. Im November 2016 sei sie außerdem bereits wieder von den Ermittlungen abgezogen worden.
Zu einem Erkenntnisvermerk über Rico K. vom Juni 2016 berichtet die Zeugin zunächst über die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten. Der 1977 in Prenzlau geborene Rico K. habe Bäcker und Koch gelernt und zuletzt als selbständiger Showschnitzer gearbeitet. Er habe mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin und der gemeinsamen Tochter in der gleichen Wohnung gewohnt.
Außerdem habe es bereits polizeiliche Erkenntnisse gegeben. So sei Rico K. bereits wegen Urkundenfälschung, Betrug und versuchtem Betrug, sowie Unterschlagung polizeibekannt gewesen. Im Zeitraum vom 15. bis zum 20. April 2016 habe das BKA verschiedene Telefonanschlüsse des Angeklagten überwacht. Weiterhin habe es Durchsuchungsmaßnahmen gegeben. So sei am 11. Januar 2016 das Mobiltelefon von Rico K. im Zusammenhang mit einer Legida-Demonstration beschlagnahmt worden. Am 9. März sei die Wohnung das erste Mal durchsucht worden und am 19. April 2016 ein zweites Mal. Außerdem sei auch eine Gartenlaube einbezogen worden. Vor allem elektronische Asservate seien bei den Maßnahmen aufgefunden worden, so die Beamtin.
Das Gericht interessieren vor allem die politische Bezüge des Angeklagten. Die Beamtin kann dazu allerdings nicht allzu viel berichten. Sie verweist auf einen Chatbeitrag, in dem Rico K. angekündigt habe, nach Prag zu fahren, um dort Nazis zu treffen. Diese wolle er für einen »Mob« beim Pegidageburtstag mobilisieren, um dann zusammen »auszurasten«. Als das Gericht nach der Auswertung des Facebook-Accounts von Rico K. fragt, räumt die BKA-Beamtin ein, dass sie die Auswertung selbst nicht vorgenommen habe, sondern ein Kollege. Sie habe dessen Erkenntnisse lediglich in den Vermerk übernommen.
Entsprechend karg fallen die Antworten auf Fragen aus, wie sie etwa zwischen rechts und rechtsextrem differenziert habe oder wie sie Musikvideos rechter Bands eingeschätzt habe. Auch zu weiteren Ermittlungsdetails muss die Zeugin passen: Daran habe sie keine Erinnerung mehr.
Der Vorsitzende Richter weist die Zeugin daraufhin, dass sie schon damit rechnen muss, als Zeugin gehört zu werden, wenn sie Vermerke unterzeichne. Wenn diese in der »schlampigsten« Form erstellt worden seien, nämlich kopiert, dann sei das eben so. Da müsse man aber nicht so darum kreisen. Oberstaatsanwalt Hauschild nimmt die Zeugin in Schutz, der zusammenfassende Vermerk sei als »Service« gedacht gewesen. Möglicherweise müsse man diese Praxis überdenken.
Zuletzt wird die Zeugin aus den Reihen der Nebenklage befragt, ob von ihr die Einschätzung stamme, dass sich die Facebook-Seite »Widerstand Freital« an »asylkritische Personen« richte. Die Beamtin bestätigt das: »Ich denke schon.« Sie wird auch gefragt, ob auf der Facebook-Seite nicht auch über die Taten der hier angeklagten Gruppierung berichtet worden sei. Auch das bestätigt die Zeugin, sie habe einen solchen Bezug in den Vermerk aufgenommen. Einen anderen Beitrag, der ihr von der Nebenklage vorgehalten wird und der den Anschlag auf das Linken-Parteibüro begrüßt und begründet, sei ihr aber nicht bekannt. Sie denke aber schon, dass der deutlich mache, dass das inhaltlich »einiges mehr«, als als bloß »asylkritisch« sei – entgegen ihrer im Vermerk festgehaltenen Zusammenfassung.
Nach der gut einstündigen Befragung widmet sich das Gericht erneut der Verlesung von Chatverläufen. Aus einem Gespräch geht hervor, dass mehrere Angeklagte bereits am 4. Oktober 2015 in Dresden-Übigau gewesen sind. Ein Chatteilnehmer berichtet dazu: »Hat bloß einer gegen den Briefkasten gelatscht.« Das bezieht sich wahrscheinlich auf einen bereits geschilderten Vorfall am Hausprojekt Mangelwirtschaft. Später zeigt das Gericht ein Bild, dass im Chat von »Cukcuk« eingestellt wurde. Die Nebenklage erklärt hierzu, dass auf dem Foto auch zwei Nebenkläger_innen aus der Mangelwirtschaft zu sehen seien. Das belege, dass die Angeklagten sich schon länger mit den Bewohner_innen des Hauses befasst und Recherchen angestellt hätten.
Ein anderes Gespräch thematisiert die Neueinrichtung eines Chats: »Benennt den Chat in schwarzen Chat um, damit wir nicht durcheinander kommen.«, heißt es dort. Auch werden weitere Aufnahmen diskutiert, so wünscht sich ein Teilnehmer: »Dirk A. würde ich wegen seiner Informantentätigkeit auch mit reinnehmen.« Einen zuvor im Chat ausgetragenen Streit versucht »Phili« zu beruhigen: »Wichtig ist, dass der Naziterror weiter geht«. Begrüßt wird das von »RicoRandale«: »Auf jeden Fall«.
»RicoRandale«, der Account der dem Angeklagten Rico K. zugeordnet wird, mobilisiert außerdem mehrfach für Aktionen in Dresden-Prohlis: »Donnerstag/Freitag Aktionen in Prohlis«, schreibt er. Außerdem: »Eskalation wird erwartet.«
Länger thematisiert wird auch ein »linkes« Herbstfest auf dem Freitaler Neumarkt und der Umstand, dass zwei mehrmals vorbeifahrende PKW durch die Polizei kontrolliert worden sind. »Timo« fürchtet daraufhin: »Die Bullen werden bei uns noch alle einmarschieren, wegen der Scheiß-Pyroaktion.« Offenbar ein Hinweis auf die bei der PKW-Kontrolle aufgefundene Pyrotechnik. Der Chatkommunikation kann auch entnommen werden, dass die Kontrolle bei den Angeklagten Mike S. und Philipp W. für Probleme mit ihren jeweiligen Arbeitgebern geführt hat. Im Chat versuchen sie sich abzustimmen, was sie den Arbeitgebern sagen sollen.
Nach gut zweieinhalb Stunden endet die Verlesung und der Prozesstag. Die Hauptverhandlung wird am 19. September 2017 fortgesetzt.