Eintrag 7. April 2017

4. April 2017: 8. Verhandlungstag

Vier Zeugen stehen heute im Gerichtssaal Rede und Antwort. Drei Polizeibeamte schildern verschiedene Ermittlungshandlungen, darunter Durchsuchungen und Beschuldigtenvernehmungen. Thematisiert wird außerdem erneut die Auswertung von Asservaten, bei der die Tatmotivation offenbar nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat. Ein weiterer Zeuge schildert Details zum Anschlag auf den PKW des Linken-Stadtrats Michael Richter.

Mit Beginn der Verhandlung hat erneut der OAZ-Beamte Ri. am Zeugentisch Platz genommen. Er wurde bereits am 21. März befragt, war aber nur auf ein konkretes Thema vorbereitet. Nun berichtet er zu zwei Durchsuchungsmaßnahmen, an denen er beteiligt war. Einmal wurde die Wohnung vom Vater des Angeklagten Patrick F. durchsucht. Der Zeuge erinnert sich, dass der Vater eingeräumt habe, zwei Blitzknaller zu besitzen. Diese habe er ausgehändigt. Weitere Funde habe es nicht gegeben.

Die zweite Durchsuchung fand in der Wohnung von Florian N. statt. Die Wohnung sei »junggesellenmäßig« eingerichtet gewesen, »mit vielen Dynamo-Fanutensilien«, so der Beamte. Gefunden wurde ein Beutel mit Pyrotechnik, darunter »viele ausländische Sachen«, vier Schlagstöcken, einem Butterfly-Messer und einem Schlagring. Der Stoffbeutel habe »griffbereit« neben der Wohnungstür gelegen, erinnert sich Ri. Nach der Inaugenscheinnahme eines Fotos von der Durchsuchung erinnert sich Ri. auch wieder an eine Flagge mit der Aufschrift »Deutsches Schutzgebiet«. Außerdem fallen ihm auch wieder aufgefundene Quarzhandschuhe ein. Im danach gefertigten Bericht, erwähnte der Beamte auch eine Reichsflagge. Er wisse aber nicht mehr, ob diese fotografisch dokumentiert worden sei. Im Bericht habe er sie erwähnt, weil ihm da mehr Informationen zum Tathintergrund bekannt gewesen seien.

Angeordnet worden sei die zweite Durchsuchung durch die Staatsanwältin Kirchhof. Ob deswegen ein Ermittlungsrichter kontaktiert worden sei, könne er nicht beantworten, so der Beamte auf Nachfrage. Nachdem der Zeuge entlassen wurde, widerspricht die Verteidigung der Verwertung der Ergebnisse der zweiten Durchsuchung, weil sie darin einen Verstoß gegen den Richtervorbehalt sieht. Die Vertreter der Generalbundesanwaltschaft treten dem entgegen.

Darüberhinaus stellen die Verteidiger erste Beweistanträge. RA Wilhelm will ein Gutachten des Uniklinikums Köln einführen lassen, dass sich mit der Verletzungsgefahr durch die an den Fensterscheiben angebrachten Sprengkörper befasst. RA Franek beantragt die Anhörung eines Sachverständigen zu Speicher- und Zugriffszeiten auf Dateien eines USB-Sticks, auf dem sich eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben befunden haben soll.

Danach wird der nächste Zeuge gehört. Enrico K. ist ebenfalls OAZ-Beamter und sowohl bei der Wohnungsdurchsuchung wie auch der Vernehmung des gesondert Verfolgten Sebastian S. dabei. Der sei wegen des Vorwurfs Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vernommen worden. Konkret ging es um den Anschlag auf den PKW des LINKEN-Politikers Michael Richter. Seine Beteiligung habe S. in der Vernehmung gestanden. Er habe damals erzählt, dass er den Anschlag gemeinsam mit Patrick F. und Ferenc A. begangen habe. Es sei um einen »Denkzettel« gegangen. Die Idee dazu habe Patrick F. gehabt. Gemeinsam haben sie sich von der ARAL zum Tatort begeben, sie hätten einen Sprengkörper C6 dabei gehabt und eine Coca-Cola-Flasche »unbekannten Inhalts«. Sebastian S. habe mit einem Teleskopschlagstock die Seitenscheibe des Autos eingeschlagen und sei danach gegangen. Er habe sich nochmal umgedreht und gesehen, dass Ferenc A. den C6-Sprengkörper in der Hand gehalten habe und Patrick F. die Flasche. Kurz darauf habe er einen lauten Knall gehört und dann einen »mörderisch lauten Knall«. Er habe vermutet, dass das die Flasche gewesen sein müsse.

Sebastian S. habe auch zugegeben, dass er am Anschlag auf das LINKEN-Parteibüro beteiligt gewesen sei. Auch hierfür sei die Idee von Patrick F. gekommen, gibt Enrico K. die Aussagen aus der Vernehmung wieder. F. habe einen entlabelten C6-Sprengkörper mit verlängerter Zündschnur mitgebracht, Philipp W. habe diesen an der Scheibe des Parteibüros mit Klebeband befestigt und Sebastian S. habe ihn dann gezündet. Darüberhinaus habe Sebastian S. Kenntnis zu weiteren Straftaten gehabt, zum Anschlag Bahnhofstraße habe er berichtet, dass Patrick F. dort etwas durch ein angeklapptes Fenster geworfen habe. Auch die Vorbereitungen zum Anschlag Wilsdruffer Straße habe Sebastian S. mitbekommen. An der ARAL habe Patrick F. nach Leuten gesucht, die »da was machen« wollen. Das sei Sebastian S. dann aber zu »doof« geworden. Der Vernehmungsbeamte berichtet, dass Sebastian S. fand, es wäre besser die Füße still zu halten. S. habe deswegen nicht mitgemacht.

Sebastian S. habe außerdem auf Fotos vermummte Personen identifiziert. Das Gericht nimmt die Fotos in Augenschein. Sie zeigen eine Personengruppe, die mit Bengalos und einer Reichsflagge beziehungsweise einer Hakenkreuzflagge posiert. Auf einem Foto finden sich mit Namen beschriebene Klebezettel, festgehalten sind Stefanie F., Felix F., Sebastian S., Dirk Abraham, Patrick F. und Philipp W. Beim nächsten Foto sind die Personen mit Nummern gekennzeichnet, dazu habe Sebastian S. eine Legende ausgefüllt, erklärt der Zeuge. Er habe Stefanie F., Patrick F., Philipp W., Dirk Abraham, sich selbst, Mike S. und einen Bekannten des Abraham erkannt.

Der OAZ-Beamte berichtet, dass Sebastian S. im »Kakaotalk« als Profilbild eine Darstellung von Adolf Hitler genutzt habe. Außerdem sei ihm von der Durchsuchung noch ein Zufallsfund erinnerlich. Bei S. hätten die Beamten einen als Taschenlampe getarnter Elektroschocker sichergestellt.

Der nächste Zeuge, der 18-jährige Erik P., berichtet von der Explosion des PKWs von Michael Richter. Das Auto habe genau vor dem Küchenfenster seiner elterlichen Wohnung im 6. Stock geparkt. Er habe zuerst drei Schläge gehört und dann habe es »gescherbelt«. Der Zeuge habe ein Person wegrennen sehen, aber niemanden erkannt. Er habe nur einen »schwarzen Fleck« wahrgenommen. Dann, berichtet der Zeuge, habe er etwas im Auto »glühen« gesehen, wie »eine Zündschnur«. Anschließend habe es einen »sehr lauten Knall« gegeben, der »durch den Block« gegangen sei. Das sei »eine wirkliche Druckwelle« gewesen, die Fensterscheiben in der Wohnung hätten dabei geklirrt. Er habe Richter informiert, da der sein Nachbar sei. Später habe er aus der Wohnung heraus Fotos vom PKW gefertigt und diese auf Facebook an die Bürgerwehr Freital verschickt, weil diese Seite immer über Freital berichtet habe. Er habe zeigen wollen, »was hier los sei«, auch wenn das »doof« klinge. Das Gericht nimmt ein Foto in Augenschein und der Zeuge bestätigt, dass das von ihm geschossen wurde. Zum Hintergrund der Tat berichtet der Zeuge freimütig: Richter setze sich für Flüchtlinge ein, da sei man in Freital »nicht ganz beliebt«. Daher hätten er und seine Eltern sich schon gedacht, dass das in Zusammenhang stehe. Auf einem Wahlplakat des Stadtrats Richter, das vor dem Haus hing, habe gestanden: »Richter, du linke Sau, wir wissen wo du wohnst.«

Der letzte Zeuge am heutigen Verhandlungstag ist OAZ-Polizist Ry., der das Mobiltelefon des Angeklagten Sebastian W. ausgewertet hat. Die Daten seien ihm aufbereitet von der IT-Forensik zur Verfügung gestellt worden. Insgesamt habe er 17.000 Bilder durchgeschaut, was mehrere Arbeitstage in Anspruch genommen habe. Letztlich habe er etwa 55 Bilder herausgefiltert, die er für tatrelevant gehalten habe. Darunter seien Bilder vom zerstörten Briefkasten einer Person aus Freital, Bilder mit Fotos von Viper-12- und Super-Cobra-12-Sprengkörpern, Bilder einer Geburtstagsparty, sowie Fotografien einer To-Do-Liste, mit abgehakten Namen Freitaler Lokalpolitiker_innen. Er könne sich nicht mehr genau erinnern, welche Fotos er als irrelevant eingestuft habe, das seien unter anderem Urlaubsfotos, Icons oder kleine Bildchen aus dem Internet gewesen. Der Beamte habe auch Kommunikationsdaten abgeglichen aber keine Relevanz festgestellt. Er habe auch den Messengerdienst »Kakaotalk« gefunden, davon habe er händisch Fotografien angefertigt.

Er war außerdem für die Beschuldigtenvernehmung des Axel G. zuständig, die im Nachgang einer Durchsuchung am 9. März 2016 stattfand. Gegenstand war der Anschlag auf das Auto von Michael Richter. Den Vorwurf habe Axel G. zurückgewiesen. Er sei bei der GfE seit April 2015 aktiv gewesen. Axel G. habe erklärt, dass mit ihrer Hilfe zehn Asylsuchende zurück in ihre Heimat gelangen konnten. Michael Richter habe er nur von einer Versammlung vor dem Leonardo-Hotel gekannt. Dort sei er mit weiteren GfE-Mistreiter_innen hingegangen, sei aber von Richter des Platzes verwiesen worden. Nach einer zwischenzeitlich erfolgten Rücksprache mit seinem Anwalt, habe Axel G. auf weitere Aussagen verzichtet und der Beamte habe die Vernehmung abgebrochen.

Der Zeuge berichtet dann zu weiteren Ermittlungshandlungen, unter anderem einer Anwohnerbefragung und dem BKA-Auftrag im April 2016, Fotos zu beschaffen, die die Geschädigten des Anschlags Wilsdruffer Straße gefertigt haben sollen. Er habe 20 Fotos und ein Video des Innenraums besorgen können. Außerdem habe er die Asservate des Angeklagten Philipp W. ausgewertet. Sein Fokus habe auf Fahrtenbüchern gelegen, hier habe er überprüft, ob der Angeklagte zu Tatzeiten einen Bus gelenkt habe. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen. Auf Nachfrage der Nebenklage erläutert der Beamte, wie er Asservate als tatrelevant eingestuft habe. Aufkleber mit der Aufschrift »Refugees not welcome« seien nicht tatrelevant, weil diese nicht an Tatorten »verwandt« worden seien. Die seien zwar ebenso wie etwa die Hakenkreuzflagge relevant für die Motivation, aber nicht für den Tathergang.

Nachdem der Zeuge entlassen wurde, nimmt der Nebenklagevertreter Hoffmann zu dieser Aussage nochmals Stellung. Es enstünde der Eindruck, dass die Beweismittel unzureichend geprüft worden seien, denn die nazistische Tatmotivation könne möglicherweise das Bindeglied für die Gruppe Freital gewesen sein. Genau das sei aber nur unzureichend bei der Auswertung berücksichtigt worden.

Bericht der Nebenklage

Alle Beiträge sehen