Eintrag 29. September 2017

27. September 2017: 51. Verhandlungstag

Am heutigen Prozesstag gibt es keine Vernehmungen, stattdessen entscheidet das Gericht über verschiedene Beweisanträge. Seitens der Verteidigung wird die Vernehmung weiterer Zeugen beantragt. Die Angeklagten Justin S. und Patrick F. schildern außerdem ihre persönlichen Lebensumstände, Patrick F. beantwortet Nachfragen des Senats zu einer Attacke gegen eine Dresdner Asylunterkunft.

Zunächst beginnt die Hauptverhandlung mit Erklärungen nach §257 StPO. Einer der Verteidiger von Mike S. erklärt, dass durch die Vernehmung von Oberstaatsanwalt Richter klar geworden sei, dass Florian N. Bedenken angesichts des geplanten Angriffs auf das Wohnprojekt Overbeckstraße geäußert habe. Diese seien jedoch durch Patrick F. und Timo S. ausgeräumt worden, mit dem Hinweis, dass man niemanden verletzen wolle. In einer Erwiderung macht die Nebenklage deutlich, dass der zentrale Aspekt von Florian N.s Aussage, dessen Erschrecken über die Größe der Pyrotechnik gewesen sei. Deswegen habe er sich nur zur Beihilfe entschieden, ohne Druck – trotzdem sei mit der eigentlichen Tat fortgefahren worden.

Anschließend verliest das Gericht einen Auswertebericht des LKA Sachsen zum USB-Stick, auf dem Anleitungsmaterial zum Bombenbau gespeichert worden war. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der letzte Zugriff auf den Stick am 21. September 2015 erfolgt sei. Woher die Daten auf dem Stick stammen, ließe sich nicht mit Sicherheit sagen. Analysiert habe man die Zeitstempel der Dateien, sowie Registry-Einträge auf den Rechnern von Patrick F. Mit einer MD5-Hashtag-Analyse sei überprüft worden, ob die Dateien auf den entsprechenden Computern bearbeitet worden sind. Dafür hätten sich keine Anhaltspunkte gefunden. Mit der Verlesung des Berichts entfällt ein Beweisantrag der Verteidigung von Mike S. auf ein Sachverständigengutachten zu dieser Frage.

Im Mittelpunkt stehen dann weitere Beweisanträge unterschiedlicher Verteidigungen. Insgesamt fünf Anträge werden verworfen, die Gründe dafür sind unterschiedlich. Ein Antrag auf weitere Zeugenvernehmungen bezüglich der Aussage eines Geschädigten der Wilsdruffer Straße wird zurückgewiesen, weil die Verteidigung dessen Aussage als wahr unterstellt.

Abgelehnt werden auch Beweisanträge der Verteidigung Sebastian W.s zu Sachverständigengutachten über die Videoaufnahmen von Sprengversuchen. Das Gericht führt aus, dass ein konkretes Beweisziel nicht benannt worden sei. Ein anderer wird abgewiesen, weil der Antrag nur mögliche, aber keine zwingenden Schlüsse erbringen könne. Die Verteidiger wollten anhand eines Videos den Abstand zwischen der zündenden Pyrotechnik und den sichtbaren Personen vermessen lassen. Das Gericht erklärt, dass sich hieraus aber nur Indizien ergeben würden, wie die Angeklagten die Gefährlichkeit der Pyrotechnik eingeschätzt hätten. Hinzu käme, dass sich die aufgezeichneten Versuche »erheblich« von der Tatbegehung etwa in der Wilsdruffer Straße unterschieden, wo durch die Anbringung an Fenstern eine Splitterwirkung erzielt worden sei.

Auch folgt das Gericht einem Antrag der Verteidger von Timo S. nicht, mit dem gezeigt werden solle, dass die Chat-Nicknames »Nacken« und »Timo neu« nicht »sicher« Timo S. zugeordnet werden können. Die angeführte Textstelle sei im Antrag aus dem Zusammenhang gerissen, außerdem fehle ein Bezug, der ein IT-forensisches Gutachten nötig mache.

Nach den Antragsentscheidungen verliest das Gericht handschriftliche Notizen des Angeklagten Justin S. mit Einlassungen zu den vorgeworfenen Taten und Erläuterungen zu einzelnen Aussagen aus dem von der Gruppierung genutzten Chat. Die Whatsapp-Kommunikation zwischen Patrick F. und Max R. wird zunächst zurückgestellt, bis das Gericht Aktennachlieferungen an die Prozessbeteiligten ausgehändigt hat.

Die Beisitzenden Richter richten erneut Fragen an Patrick F., diesmal vor allem zum Treffen am 23. August 2015 und dem Angriff auf die Asylunterkunft »Lindenhof« in der Podemusstraße in Dresden. Patrick F. erklärt, er sie an der Tat nicht beteiligt gewesen. Er sei zwar mit Pyrotechnik zum Treffpunkt in der Dresdner Friedrichstadt gekommen und habe dort Janette P. und weitere FKD-Mitglieder getroffen, dann sei es aber zu einem Disput mit René H. gekommen. Der habe ihn auf seine Zeit bei Faust des Ostens und seine Polizeikontakte angesprochen und Patrick F. gesagt, dass er gehen solle. Das habe Patrick F. auch gemacht. Seine Pyrotechnik habe er wieder mitgenommen. Ob Maria K. vor Ort gewesen sei, da sei er sich nicht sicher. Später habe ihn Timo S. grob über den Verlauf informiert. In seiner Haftzeit habe er außerdem mit FKD-Mitglied Dominik P. gesprochen, mit dem er im selben JVA-Flügel untergebracht gewesen sei. Da sei dieser Tattag auch thematisiert worden. Ansonsten sei es in den Gesprächen darum gegangen, wer gerade wen »anscheißt.« Zu Heidenau erklärt Patrick F., dass er weder Steine, noch Böller, noch sonst irgendwas geworfen habe.

Bevor sich das Gericht den persönlichen Umständen der Angeklagten Justin S. und Patrick F. widmet, stellt die Verteidigung von Timo S. drei Beweisanträge. Als erstes wird die Vernehmung der Personalchefin der Regionalen Verkehrsbetriebe Dresden beantragt, als zweites die Erhebung von Bestandsdaten der Facebookseite Bürgerwehr FTL/360 und als drittes die Einvernahme des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen Gordian Meyer-Plath. Der soll darüber Auskunft geben, ob der NPD-Stadtrat Dirk Abraham Zuträger des LfV sei, weil das angesichts dessen Involvierung in die Gruppierung Konsequenzen für die Beweisaufnahme haben könnte.

Die nun folgenden Angaben von Justin S. zu seinen persönlichen Lebensumständen fallen knapp aus, Probleme oder Auffälligkeiten im Kinder- und Jugendalter kann der Angeklagte keine berichten. »Ein unauffälliger Sohn und Schüler«, fasst das Gericht seine Ausführungen zusammen. Vor 2015 sei er, so Justin S., auch nicht auf Demonstrationen oder politisch aktiv gewesen, er habe lediglich Nachrichten geschaut.

Patrick F.s Biografie hingegen ist von größeren Brüchen geprägt, seine Kindheit habe er erst bei seiner Mutter, dann in einer Wohngruppe und schließlich beim Vater verbracht. Nach seiner schulischen Ausbildung habe er sich für die Bundeswehr interessiert, dann aber doch eine andere Ausbildungsstelle angenommen. Später habe er sich noch zweimal erfolglos bei der Bundeswehr, einmal auch bei der Polizei beworben. Dann habe ihm seine Ausbildungsfirma aber eine unbefristete Stelle angeboten. In seiner Freizeit interessiere ihn »alles, was mit Militär zu tun hat«, außerdem spiele er Airsoft.

Der Prozesstag schließt mit einem Befangenheitsantrag der Verteidigung von Maria K. gegen den Sachverständigen für Fensterbau. Der habe einen Ortstermin in der Bahnhofstraße wahrgenommen, bei dem ausschließlich OAZ-Beamte dabeigewesen seien, aber keine Einladung der anderen Prozessparteien erfolgt sei. Das sei ein Verstoß gegen die »Waffengleichheit«.

Danach beendet das Gericht die Hauptverhandlung. Nächster Termin ist der 17. Oktober 2017.

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