Eintrag 28. September 2017

26. September 2017: 50. Verhandlungstag

Heute ist lediglich eine Vernehmung geplant, die ist allerdings umfangreicher: Oberstaatsanwalt Dr. Christian Richter soll über die Aussagen von Angeklagten in den bisherigen zwei Prozessen gegen die Freie Kameradschaft Dresden (FKD) berichten und Verbindungen zur Freitaler Gruppierung aufzeigen.

Zu Beginn weist der Zeuge Richter daraufhin, dass sich seine Aussagegenehmigung nur auf die Aussagen von Robert S. und Florian N. bezieht. Der Oberstaatsanwalt sollte auch zu den zwischenzeitlich erfolgten Aussagen der Angeklagten im zweiten derzeit laufenden FKD-Verfahren befragt werden. Richter sagt, hierzu sei seitens des Gerichts »nicht angefragt« worden.

Der Oberstaatsanwalt berichtet anschließend, was beide über die Zusammenhänge zwischen FKD und Gruppe Freital ausgesagt haben. Er beziehe sich dabei auf die staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen und die Aussagen im Rahmen der Hauptverhandlung. Sowohl Robert S., als auch Florian N. hätten angegeben, dass sie die Gruppe Freital im Zuge der Proteste gegen das Leonardo Hotel kennengelernt hätten, »richtig getroffen« habe man sich dann aber zum ersten Mal im Zuge der Ausschreitungen in Heidenau im August 2015. Patrick F. und Timo S. hätten dort am 22. August 2015 in Campingstühlen vor dem Hammer-Baumarkt gesessen. Hier seien auch die Telefonkontakte ausgetauscht worden. Später am Abend seien dann Polizisten mit Steinen und Böllern »eingedeckt« worden. Während sich Florian N. eher im Hintergrund gehalten haben will, habe sich Robert S. »aktiver eingelassen«. Er habe eingeräumt einen Stein, sowie zwei Böller geworfen zu haben. Außerdem habe er einen Feuerlöscher von einer Tankstelle entwendet, deren Inhalt versprüht worden sei, um der Polizei die Sicht zu erschweren.

Am Sonntag des Heidenau-Wochenendes habe es eine Mobilisierung der FKD zu einem Treffpunkt in Dresden-Friedrichstadt gegeben, gibt der Oberstaatsanwalt seine Erkenntnisse wieder. Es sei unter anderem über den »FKInfo«-Chat dazu aufgefordert worden »mit Licht und Hitze« zu erscheinen. Etwa 20 bis 30 Personen hätten sich eingefunden, darunter Patrick F. und Timo S., sowie eine Gruppe »Unbekannter« aus Leipzig. In den Aussagen sei behauptet worden, man habe nur demonstrieren wollen. Als dann aber so viele Leute vor Ort gewesen wären, sei gesagt worden: »Wir müssen was reißen.« Von den Freitalern sei ein Angriff auf ein Asylheim eingeworfen worden, Timo S. habe die Idee gehabt, gleich zwei Unterkünfte parallel zu attackieren. Als Ziel sei das »Schwarze Schaf« und und der »Lindenhof« vereinbart und anschließend zwei Gruppen gebildet worden. Florian N. habe angeben, er habe sich »zurückgehalten«, während Robert S. mit Janette P., Maximilian R. und einer weiteren Person zur Podemusstraße gefahren seien. Außerdem sei auch ein PKW aus Leipzig und einer aus Freital dabeigewesen, im letztgenannten sollen Patrick F. und Timo S. gesessen haben. Beide hätten auch Steine und Pyrotechnik auf und in den »Lindenhof« in der Podemusstraße geworfen. Oberstaatsanwalt Richter erklärt, dass dadurch niemand verletzt worden sei, sondern lediglich zwei Bewohner der Unterkunft »erschrocken« seien. Sie hätten sich schnell genug in Sicherheit bringen können.

Die nächste Aktion mit Überschneidungen zur den Angeklagten der Gruppe Freital sei der Angriff auf das Wohnprojekt in Dresden-Übigau gewesen. Nach Angaben von Robert S. und Florian N. sei ein erstes Treffen in Übigau anberaumt worden, um sich zum tagsdarauf stattfindenden PEGIDA-Geburtstag »abzustimmen«. Nachdem ein Teil der FKD-Mitglieder nochmal zurückgekehrt sei zur »Minze«, habe es dann erneut ein Treffen in Übigau gegeben. Ausgesagt worden sei außerdem, dass Maximilian R. im Chat kräftig mobilisiert habe. Er soll geschrieben haben, dass »100-prozentig, ja 1000-prozentig etwas passieren wird«, es lohne sich vorbeizukommen. Der Tatplan sei dann unter der Brücke über die Flutrinne entstanden, Ziel sei es gewesen, das Haus unbewohnbar zu machen. Der Zeuge bestätigt, die Aussage, dass Maria K. einen Baseballschläger mitgebracht habe, den Maximilian R. an sich genommen habe. Maximilian R. wiederum sei bei der Angreifergruppe hinter dem Haus dabeigewesen.

Am 22. Oktober 2015 habe es Angriffe auf Ausländer auf dem Rummel in Dresden gegeben, berichtet der Zeuge. Anlass hierfür sei eine Nachricht des Angeklagten Rico K. gewesen, in der er eine Belästigung seiner Tochter geschildert habe. Er habe aufgefordert, man müsse »jetzt mal was machen.«

Nur weniger Tage später am 30. Oktober 2015 habe man sich im Anschluss an eine AfD-Demonstration in Pirna versammelt. Oberstaatsanwalt Richter gibt wieder, dass Timo S., Patrick F. und »eventuell auch mehr« Freitaler dabeigewesen seien. Von der FKD sei Benjamin Z., Robert S. und Florian N. vor Ort gewesen. Sie hätten ursprünglich Gegendemonstranten aufspühren und angreifen wollen, was aber nicht gelungen sei, da diese von der Polizei abgeschirmt waren. Später seien sie auf drei Ausländer getroffen und hätten diese gemeinsam mit den Freitalern gejagt. Zwei der Betroffenen seien in eine Hauseingang geflüchtet, dort seien sie attackiert worden. Robert S. habe mit einem Teleskopschlagstock auf den Kopf eines der Geschädigten geschlagen.

Bemerkenswert ist die Formulierung des Oberstaatsanwalts hinsichtlich der ersten Festnahmen in Freital im November 2015: Bei der FKD hätte sich die »Paranoia entwickelt«, dass auch gegen sie polizeiliche Maßnahmen ergriffen werden könnten. Jedenfalls habe es von Kai M. aus Leipzig die Aufforderung gegeben, Handydaten zu löschen. Im Dezember 2015 sei dann Robert S. verhaftet worden, wegen eines Angriffs auf Jugendliche im Dresdner Alaunpark im Juni 2015. Danach habe es Aktionen gegeben, in denen Transparente »Free Freital« und »Lasst unsere Jungs frei« gezeigt wurden.

Allgemein berichtet der Zeuge über die FKD, dass diese am 29. Juli 2015 gegründet worden sei, im Rahmen eines Treffens, an dem unter anderem der Dresdner NPD-Ortsbeirat René Despang teilgenommen habe, aber auch der Angeklagte Rico K. Im Februar 2016 sei bereits die Auflösung der Gruppe erfolgt, »auch wenn es danach immer wieder gemeinsame Aktionen gegeben hat«, erzählt der Zeuge. Kommuniziert habe die Gruppe über einen Chat, in dem sich bis zu 34 Personen befunden haben sollen. Die Ziele der Gruppierung seien in den Aussagen jedoch »nicht klar« formuliert worden, es sei um politisches Engagement gegen die damalige Flüchtlingspolitik gegangen. Auch habe man »den Komfort« des politischen Gegners und der Flüchtlinge »senken wollen. Die Ermittlungen hätten nicht herausarbeiten können, ab wann eine Entscheidung zu gewalttätigen Vorgehen gefallen sei, so der Oberstaatsanwalt weiter.

Gefragt wird auch nach der Verfahrensabsprache im Prozess gegen Robert S. und Florian N. Diese sei nach Anklageerhebung und im Vorfeld der Hauptverhandlung im Juni 2017 erfolgt. Auf wessen Initiative sei dem Oberstaatsanwalt jedoch nicht mehr erinnerlich. Inhalt der Absprache sei gewesen, dass sich die Angeklagten geständig im Sinne der Anklage zeigen. Dafür hätten sie mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei Jahren und vier Monaten und maximal vier Jahren rechnen können. Dass die Angeklagten über andere Personen Belastendes berichten, sei nicht Bedingung oder Voraussetzung für die Absprache gewesen.

Oberstaatsanwalt Richter bejaht die Fragen, ob die Einlassung der Angeklagten Belastendes zu Tage gebracht habe. Er könne das jedoch ohne seine Unterlagen nur schwer präzisieren. Deutlich wird aber, das beide FKD-Mitglieder zur Beteiligung etwa von René H. und Benjamin Z. am Anschlag Overbeckstraße keine oder allenfalls schwammige Angaben gemacht haben sollen.

Die Nebenklagevertreter_innen fragen auch nach einem schriftlichen auf Facebook publizierten Selbstverständnis der FKD. Der Zeuge kann sich daran erinnern. In dem Statement soll unter anderem geschrieben stehen, dass sich die FKD mit anderen Gruppen vernetzen will, um schlagkräftiger zu werden.

Auf Nachfrage zur politischen Einstellung der beiden FKD-Angeklagten bestätigt er bei beiden »gewisse Verharmlosungstendenzen«. Florian N. habe eine »rechtsgerichtete Einstellung« eingeräumt, für Robert S. sei der Nachweis einer »vertieften Auseinandersetzung« mit rechtem Gedankengut nicht gelungen. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass zumindest einige der beschlagnahmten Asservate NS-Bezüge aufweisen.

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