25. April 2017: 13. Verhandlungstag
Sechs Zeugen will das Gericht heute vernehmen, die Zeit reicht aber nur für fünf. Im Mittelpunkt steht der Anschlag Bahnhofstraße. Gehört werden neben zwei Polizisten und einem Hausbewohner zwei der Geschädigten. Diese schildern die von Anfeindungen und Angriffen geprägte Stimmung in Freital und die Folgen des Anschlags. Die Verteidigung des Angeklagten Mike S. greift in der anschließenden Befragung rassistische Stereotype auf, die den Geschädigten bereits in Freital entgegengeschlagen sind.
Als erstes wird ein Zeuge vernommen, der in der Bahnhofstraße 26 wohnt. Der ältere Herr erzählt zunächst, dass der Vermieter »ohne ihr Wissen« Flüchtlinge in den zwei Erdgeschosswohnungen seines Wohnhauses untergebracht habe. »Seitdem« habe es »massive Probleme« mit diesen »Leuten« gegeben. Sie hätten sich nicht an »die Hausordnung« und den »Ablauf« gehalten. Der Zeuge schildert länger vermeintliche Verfehlungen, bis ihn das Gericht zum eigentlichen Thema der Verhandlung befragt.
Zum »Böllerwurf«, dem Anschlag Bahnhofstraße, berichtet der Zeuge, dass er gedacht habe, »dass Haus stürzt ein«. Er sagt, dass die »Wände gewackelt« hätten. Seiner Erinnerung nach habe er erst einen Knall gehört und dann einen Lichtblitz gesehen. Daraufhin sei er zum Fenster gegangen und habe gesehen, dass die »komplette Straße« mit Nebel bedeckt gewesen sei. Das Knallgeräusch sei »böllerartig« gewesen, aber der Zeuge ist sich auch sicher, dass es »etwas stärkeres« gewesen sei. Auf Nachfrage des Beisitzenden Richters Scheuring bestätigt er, es habe ungefähr wie die Explosion einer Handgranate geklungen. Er sei dann auf die Straße gegangen. Dort hätten die »Ausländer« gestanden und »taten Krach machen«, so seine Angabe. Er habe dann den Polizeinotruf gewählt. Der Mitschnitt des Telefonats wird vor Gericht abgespielt, der Zeuge ist darin hörbar aufgeregt und bittet die Polizei zu kommen, denn: »Hier haben alle Angst«.
Der Zeuge berichtet, dass ein Küchenfenster im Erdgeschoß aus den Angeln gehoben worden sei. Außerdem sei ein Stück aus dem Mauerwerk an der Fenstereinfassung herausgebrochen gewesen. Die Polizei sei seiner Erinnerung nach 15 bis 20 Minuten später gekommen, er habe aber auch noch ein zweites Mal den Notruf gewählt. In Erinnerung seien ihm auch zwei Autos geblieben, ein PKW und ein Transporter mit eingedrückter Hecktür, diese seien drei oder vier Mal am Haus vorbeigefahren und das auffällig langsam. Noch in der Nacht sei er von der Polizei vernommen worden, an eine Vernehmung am darauffolgenden Tag kann er sich jedoch nicht mehr erinnern. Der Zeuge berichtet von weiteren Vorfällen, die nach der Explosion stattgefunden hätten. So seien Scheiben eingeschlagen und die Haustür eingetreten worden. Er meint, dass ihm »gefühlsmäßig« klar gewesen sei, dass es »irgendwann mal plautzen« müsse. Der Zeuge wird nach einer knappen Stunde entlassen.
Der zweite Zeuge Frank M. ist Kriminaltechniker und war zweimal am Tatort Bahnhofstraße. Nach der Tat sei er hinzugerufen worden, um die Spurensicherung am angegriffenen Fenster zu übernehmen. Zum Zeitpunkt seines Eintreffens hätten bereits zwei Kollegen der USBV-Gruppe des LKA am Tatort gearbeitet. Der Zeuge berichtet, dass es nicht gelungen sei am Fenster Spuren zu sichern, sowohl dort, als auch am Fensterbrett habe er einen DNA-Blindabrieb gefertigt. Anschließend sei er zu zwei Einbrüchen gerufen worden, um dann zum zweiten Mal zur Bahnhofstraße zurückzukehren. Der Kriminaltechniker habe noch Fotos fertigen sollen. Die habe er zu einer Lichtbildmappe zur Akte gegeben. Insgesamt sei er etwa anderthalb Stunden vor Ort beschäftigt gewesen, währenddessen sei es »ziemlich still« gewesen. Die gefertigten Fotos nimmt das Gericht in Augenschein. Zu erkennen ist, dass das Fenster recht hoch gelegen ist, das Fensterbrett liegt 1,70 Meter über dem Boden. Eine mögliche Trittmöglichkeit über einem Kellerfenster habe der Zeuge aber nicht nach Spuren untersucht. Nach etwa 15 Minuten wird der Zeuge entlassen.
Der dritte Zeuge ist Polizeimeister Dennis B. Er war mit seinem Kollegen als erster am Tatort Bahnhofstraße. Dort angekommen, seien sie von etwa sieben bis acht aufgeregten Eritreern empfangen worden, berichtet er dem Gericht. An einem Erdgeschossfenster habe es offenbar eine Art Explosion gegeben. Die Beamten hätten zunächst abgefragt, ob jemand verletzt sei und hätten dann mit der Sicherung des Ereignisortes begonnen. Bis zum gegenüberliegenden Fußweg wären Splitter verteilt gewesen, deswegen haben sie die komplette Straße selbst für Passanten gesperrt.
Sein Kollege hätte unterdessen die betroffene Wohnung betreten und dort die Küche mit dem zerstörten Fenster abgesperrt, damit keine Spuren verloren gehen. Als Dennis B. dazukam, habe er gesehen, dass Fensterrahmen und -einfassung zerstört gewesen waren. Durch die Sprachbarriere sei die Kommunikation eher schlecht gewesen, dennoch sei es gelungen die Situation zu beruhigen. Der Zeuge erinnert sich, dass während der Wartezeit auf die angeforderten Fachkräfte vier, fünf »Jugendliche«, darunter eine Frau, an der Flatterbandabsperrung aufgetaucht seien. Diese hätten sich »nachteilig« über die Bewohner der angegriffenen Wohnung geäußert. Einen anderen Passanten, der begonnen habe zu filmen, habe er weggeschickt, so der Zeuge. Nach etwa 25 Minuten wird Denis B. entlassen. Das Gericht verliest anschließend einen Sachstandsbericht zum Anschlag Bahnhofstraße, in dem die Personalienfeststellungen erwähnt werden, darunter die der Angeklagten Justin S. und Mike S.
Der nächste Zeuge ist ein Bewohner der angegriffenen Wohnung in der Bahnhofstraße 26. Vor Beginn der Vernehmung vereidigt das Gericht einen Dolmetscher für die Tigrinya-Übersetzung. Der Zeuge berichtet, dass er und seine sieben Mitbewohner am Tattag Fussball gespielt hätten, dann zum Abendessen nach Hause und daran anschließend ins Bett gegangen wären. Der Zeuge habe mit einem weiteren Mitbewohner das Zimmer direkt neben der Küche bewohnt. Er sei von einem Knall aufgewacht. Er habe Splitter und Putz gesehen, sowohl in der Küche und im Flur, aber auch im Türbereich seines Zimmers, denn die Zimmertür sei durch die Explosion geöffnet worden. Er habe außerdem gesehen, dass das Fenster kaputt gewesen sei, ebenso die Küchenlampe. An eine Beschädigung der dem Küchenfenster gegenüberliegenden Wand kann sich der Zeuge auch nach Vorlage eines Fotos nicht mehr erinnern.
Nach einer Weile seien er und seine Mitbewohner auf die Straße gegangen, ein Landsmann habe die Polizei angerufen, genauso einer der anderen Hausbewohner, der über ihnen gewohnt habe. Die Polizei sei etwas später gekommen. Der Zeuge berichtet, dass er durch den Anschlag Angst bekommen habe. Seinen Mitbewohnern sei es genauso ergangen. In Freital habe es Demonstrationen »gegen uns« gegeben, so der Zeuge. Und weiter: »Wir wußten, dass die Leute gegen uns waren.« Auch im Haus selbst seien sie »ständig beschimpft« worden. »Ich war immer vorsichtig«, berichtet er. Einen weiteren Angriff auf die Wohnung habe er nicht selbst miterlebt, darüber hätten ihn aber seine Mitbewohner berichtet. Sobald es möglich war, im März 2016, sei er aus Freital weggezogen. Er habe nur auf seine Aufenthaltspapiere gewartet.
Der fünfte Zeuge des heutigen Tages ist einer der Nebenkläger. Er bewohnte ebenfalls die Wohung in der Bahnhofstraße 26, als dort der angeklagte Sprengstoffanschlag verübt wurde. Sein Zimmer, das gegenüber der Küche liegt, habe er sich mit zwei Mitbewohnern geteilt. Der Zeuge schildert, dass er nach dem Abendessen ins Bett gegangen und eingeschlafen sei. Er sei von einem lauten Knall aufgeschreckt worden, habe dann das Zimmer verlassen und im Flur Rauch festgesellt. In der Küche seien einige Sachen umgefallen gewesen, außerdem hätten Herd, Kühlschrank und Küchenschränke offen gestanden und ein Stuhl sei umgekippt gewesen. Das Küchenfenster sei kaputt gewesen und das Licht sei nicht mehr angegangen. Der Zeuge erinnert sich auch noch an ein Loch in der Wand über der Küchentür, das vermutlich durch einen Splitter verursacht worden sei. Auch an seiner eigenen Schlafzimmertür habe er einen Kratzer entdeckt, im Flur davor hätten Splitter gelegen.
Kurze Zeit nach der Explosion sei er mit seinen Mitbewohnern nach draußen auf die Straße gegangen. Dort hätten sie jedoch niemanden gesehen. Einer seiner Mitbewohner habe die Polizei verständigt, die sei aber erst verspätet eingetroffen. Die Polizei habe dann die Küche gesperrt. Mit dem Eintreffen der Polizei habe er sich ein bisschen beruhigt, der Zeuge beschreibt, dass er davor vor Angst gezittert habe.
Nach dem Anschlag hätten sie gegenüber Journalisten den Wunsch geäußert in eine andere Gegend umzuziehen. Von den zuständigen Behörden habe sich aber niemand bei ihnen gemeldet. Der Nebenkläger berichtet auch, dass es einen ähnlichen Anschlag schon einmal gegeben habe. Da sei er aber nicht in der Wohnung gewesen und habe darüber nur durch seine Mitbewohner erfahren. Danach habe es aber einen Vorfall gegeben, der ihm in Erinnerung geblieben ist. Jemand habe geklingelt und anschließend Pfefferspray in den Wohnungsflur gesprüht. Er sei selbst anwesend gewesen und habe sich aufgrund der Reizungen übergeben müssen. Auch anderen Mitbewohnern sei es so ergangen. Sie hätten daraufhin die Polizei gerufen.
Im Anschluss an die Befragung durch das Gericht und die Bundesanwaltschaft will Rechtsanwalt Kohlmann, Verteidiger des Angeklagten Mike S., vom Zeugen wissen, ob jemand seiner Mitbewohner mit Drogen oder Diebstählen zu tun habe. Der Zeuge antwortet, dass er davon nichts wisse und auch selbst keine Drogen konsumiere. Eine Beanstandung der Frage durch die Nebenklage weist das Gericht zurück. Später will Rechtsanwalt Kohlmann noch wissen, ob die Bewohner Böller aus der Wohnung geworfen hätten. Auch das verneint der Zeuge. Nach etwa zweieinhalb Stunden wird die Vernehmung beendet und der Zeuge entlassen.
Die Einvernahme eines weiteren Geschädigten wird auf den nächsten Tag verschoben. Außerdem hat der Angeklagte Patrick F. eine Einlassung angekündigt, zu der er Fragen des Gerichts, aber nicht der Generalbundesanwaltschaft und der Nebenklage beantworten möchte. Diese soll ebenfalls am nächsten Verhandlungstag beginnen.
Bericht der Nebenklage