24. Oktober 2017: 55. Verhandlungstag
Viel passiert heute nicht. Die erste geladene Zeugin erscheint wegen einer Krankschreibung nicht vor Gericht. Der zweite Zeuge beruft sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht. Er ist derzeit in einem Verfahren gegen die Freie Kameradschaft Dresden vor dem Landgericht angeklagt.
Die wiederholt geladene Zeugin Carrie L. ist nicht erschienen. Sie sei nicht in der Lage an die Öffentlichkeit zu gehen, habe sie dem Gericht mitgeteilt. Außerdem habe sie ein ärztliches Attest geschickt.
Der Senat verliest daraufhin einen Strafbefehl gegen den Angeklagten Rico K. Er sei am 11. September 2015 in Heidenau auf dem Weg zu einer Demonstration kontrolliert worden. Dabei hätten Polizeibeamte dreizehn nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände bei ihm sichergestellt. Wegen des Besitzes von sprengstofftechnischen Erzeugnissen habe das Amtgericht Dresden eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro erlassen.
Verlesen wird auch ein Amtgerichtsurteil gegen Rico K. wegen Veruntreuung. Er habe am 4. Mai 2007 in seiner Tätigkeit als Obst- und Gemüseverkäufer seinem Arbeitgeber 650 € vorenthalten. Das Gericht verurteilte Rico K. daraufhin zu einer 4-monatigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden sei. Das Gericht erkannte eine verminderte Schuld aufgrund einer Spielsucht des Angeklagten.
Ein drittes Urteil stamme aus dem Jahr 2009. Rico K. sei hier wegen Beleidigung zu anderthalb Monaten Haft verurteilt worden. Auch diese Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden.
Das Gericht möchte mit den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten fortsetzen. Die Angeklagten Timo S., Maria K. und Sebastian W. erklären, dass sie Angaben machen möchten, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Nach einer Pause wird Franz R. vorgeführt. Er wird von einem Rechtsbeistand begleitet. Nach Angabe der Personalien erklärt Franz R., dass er heute keine Aussage machen möchte, da er etwas »überrumpelt« sei. Der Vorsitzende weist daraufhin, dass eine »wochenlang« bekannte Ladung kaum als »überrumpeln« gelten könne. Das Gericht erkennt für den Zeugen aber ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht und entlässt ihn unvereidigt. Die Hauptverhandlung ist damit für heute beendet.