22. März 2017: 5. Verhandlungstag
In der heutigen Verhandlung werden drei Polizeibeamte vernommen. Der erste berichtet über die Durchsuchung beim Angeklagten Patrick F. und die dort beschlagnahmten Gegenstände. Der zweite Zeuge soll über die Dateiinhalte auf einem USB-Stick Patrick F.s berichten. Die Auswertung, bei der Anleitungen zum Rohrbombenbau im Mittelpunkt stehen, scheint aber fehlerbehaftet und unvollständig. Der dritte Zeuge berichtet über die Auswertung des PCs des Angeklagten Sebastian W.
Der erste für heute geladene Zeuge ist ein Kriminalbeamter beim Operativen Abwehrzentrum (OAZ). Kriminalhauptkommissar (KHK) M. berichtet, dass er am 5. November 2015 die Durchsuchung beim Angeklagten Patrick F. geleitet habe. In dessen Wohnung haben die Beamten größere Mengen Pyrotechnik sichergestellt, berichtet der Zeuge, darunter mehrere Viper-12-Sprengkörper, über einhundert LaBomba-Böller, eine Dose mit schwarzem Pulver, eine größere Zahl an Zündkapseln, etwa 70 Meter Zündschnur, je eine große und kleine Kugelbombe. Er habe die USBV-Gruppe der Polizei hinzugezogen, die für den Transport der Pyrotechnik verantwortlich gewesen sei. Außerdem seien die Beamten auf eine Übungshandgranate und mehrere Softair-Waffen gestoßen. Diese seien von der USBV-Gruppe begutachtet worden, »waffenrechtliche Verstöße« hätten aber nicht festgestellt werden können. Die Gefährlichkeit der gefundenen Pyrotechnik hättedie USBV-Gruppe aber deutlich gemacht: ein fehlgezündeter Viper-6-Sprengkörper bedeute »Hand ab«, ein Viper-12 »Arm ab«.
Bei der Durchsuchung, so der Zeuge, seien außerdem in einer Mülltüte Reste von Cobra-12-Sprengkörpern gefunden worden, dazu Handschuhe und Klebebandreste. Mitgenommen hätten sie außerdem diverse Kleidungsstücke, darunter eine Thor-Steinar-Hose und ein T-Shirt mit der Aufschrift »FCK Antifa«, sowie einen Laptop und diverse Speichermedien. Die Beamten hätten außerdem »eine Karte des Leonardo-Hotels mit der Nummer 124« gefunden. Im Keller seien sie neben einem Schraubstock auf drei Metallrohre gestoßen. Auf den Fotos zur Durchsuchung wird deutlich, dass die Rohre mit einem Gewinde versehen waren. An Einspannspuren kann sich der Zeuge nicht erinnern, ob die Rohre im Schraubstock bearbeitet wurden, sei seines Wissens nicht untersucht worden. Im PKW von Patrick F. sei ein weiteres Metallrohr aufgetaucht, das habe, so berichtet der Polizeibeamte, dem Angeklagten als Ersatz für einen zuvor beschlagnahmtenTeleskopschlagstock gedient.
KHK M. berichtet weiter, dass das Mobiltelefon des Angeklagten nicht aufgefunden wurde, obwohl sie danach »massiv gesucht« hätten. Dazu hätten sie auch noch die beiden Arbeitsstellen Patrick F.s aufgesucht, allerdings ohne Ergebnis. Der Zeuge hatte den Eindruck, dass sei für Patrick F. »ein kleiner Triumph« gewesen, schließlich habe er auch mitbekommen, dass die Beamten versucht haben auf dem Mobiltelefon anzurufen. M. erklärt weiter, dass Patrick F. gewirkt habe, als ob er »die Oberhand« behalten wollte, darüber »was in der Wohnung passiert«. Er berichtet auch von Äußerungen Patrick F.s, wonach er seinem Chef beim Pizzalieferdienst gesagt habe, dass er keine Flüchtlingsunterkünfte und keine Flüchtlinge beliefern werde. Das T-Shirt »FCK Antifa« habe Patrick F. mit den Worten kommentiert, dass das seine Einstellung sei, es bedeute »Fuck Antifa«.
GBA-Vertreter Hauschild fragt noch nach der Vernehmung des »gesondert verfolgten« Florian N. und einem »Infochat« der Freien Kameradschaft Dresden. An die Vernehmung könne er sich nicht erinnern, erklärt KHK M., zum Infochat könne er aber sagen, dass der Angeklagte Rico K. dort »definitiv mit drin« gewesen sei. Der Chat habe dazu gedient Informationen über Aktionen zu verteilen. Im Anschluss daran wird der Zeuge entlassen.
Der zweite Zeuge ist Kriminaloberkommissar F., der ebenfalls beim OAZ arbeitet. Er war mit der Auswertung eines USB-Sticks von Patrick F. betraut. Die Daten des Sticks seien ihm durch die Kollegen von der IT-Forensik online zur Verfügung gestellt worden. Mithilfe des Auswerteprogramms X-Ways habe er die Daten gesichtet. Dabei sollte er, so sei es ihm vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt worden, eine Schlagwortliste zugrunde legen und nur Daten berücksichtigen, die im Zeitraum von Juli bis November 2015 angelegt worden seien. Dieser Filter habe nicht funktioniert, weswegen er sich letztlich alle Dateien einzeln angeschaut habe. Er sei auf Bilddateien gestoßen, deren Herkunft er mit Hilfe der Google-Bildersuche versucht hat nachzuvollziehen. So sei er auf Webseiten gestoßen, wo sich die gleichen Bilder wie auf dem Stick befanden und die zudem die gleiche URL aufwiesen, wie sie in den Bildmetadaten aufzufinden gewesen sei. Zusätzlich zu den Bildern habe F. auf den Webseiten Informationen zum Bau und zur Zusammensetzung von Rohrbomben gefunden. Daraus habe der Beamte geschlossen, dass die Person, die die Bilder auf den Stick gezogen hat, auch diese Webseiten besucht haben müsse und sich nicht nur mit den Bildern, sondern auch mit den Anleitungen auseinandergesetzt haben könnte.
Hier hakt der Vertreter des GBA Hauschild ein. Er verstünde nicht so recht, was der Auftrag von KOK F. gewesen sei. Er hält ihm eine zweite Auswertung des USB-Sticks vor, in der auch Dateien mit demTitel »Der große Sprengmeister« aufgetaucht seien. F. erwidert, dass er davon nichts wisse und ihm so eine Datei nicht aufgefallen sei. Für die Verteidigung der Angeklagten steht nun die Frage im Raum, ob hier eventuell Daten hinzugefügt worden seien oder ob der Zeuge nur einen Teil der Daten ausgewertet habe. F. sagt, das sei »nicht üblich«, dass Asservate geteilt werden. Er könne sich das nicht erklären, es sei aber auch möglich, dass er einen Fehler gemacht habe. Es sei jedoch technisch nicht möglich Daten hinzuzufügen.
Der beisitzende Richter Scheuring fragt nach einer Stelle im Aktenvermerk, den F. gefertigt hat. Da sei von pornografischen, gewaltverherrlichenden und NS-verherrlichenden Dateiinhalten die Rede. Der Zeuge laviert, er wisse nicht mehr was das für Bilder gewesen seien, er könne sich nur allgemein an Gewaltvideos erinnern, aber nicht an konkrete Inhalte. Er habe aber darin nichts strafrelevantes gesehen. Auf weitere Nachfragen korrigiert er sich und sagt, dass sei für ihn nicht verfahrensrelevant gewesen, weswegen er es nur »kurz und knapp« angemerkt habe. Er habe »nicht vordergründig« nach Hinweisen für die Tatmotivation gesucht. Die Befragung wird an der Stelle unterbrochen, das Gericht erklärt dem Zeugen, dass er zu einem späteren, noch offenen, Zeitpunkt weiter befragt wird.
Die Verteidigung von Timo S. beantragt eine Datenkopie des USB-Sticks. Dem schließen sich sowohl weitere Verteidiger_innen, als auch Nebenkläger_innen an. Auch das Gerichthält das für »sachgerecht« und bittet die Vertreter der GBA eine »Spiegelung« des USB-Sticks zur Verfügung zu stellen. Die GBA sichert das zu.
Der dritte und letzte Zeuge des Tages ist ebenfalls Beamter beim OAZ. Er war für die Auswertung des PCs des Angeklagten Sebastian W. zuständig. Auch er hatte Vorgaben für die Dateiauswertung erhalten: eine Stichwortliste und eine zeitliche Einschränkung vom 26. Juli bis zum November 2015. Außerdem habe er einen festen Abgabetermin für die Auswertung bekommen. Von ursprünglich 11000 Bilddateien, seien nach der Filterung 5000 übriggeblieben, außerdem mehr als 3000 Sprachdateien und mehr als 30 Videos. Diese habe er durchsucht. Das Gericht nimmt einige der Bilder in Augenschein, die der Zeuge seiner Auswertung beigefügt hat. Eines zeigt Schuhe, auf die Hakenkreuze gemalt worden sind, ein weiteres möglicherweise den ehemaligen REAL-Markt in Freital, mehrere Bilder zeigen einen zerstörten PKW. Auf anderen ist Pyrotechnik abgebildet, außerdem gibt es Screenshots von Facebookseiten, in denen der Anschlag auf den PKW des Freitaler Stadtrats Richter zustimmend kommentiert wird. Alle diese Bilder, so der Zeuge, seien in Ordnern zu finden, die mit »Miri«, »Miris Handy« und »Miris neues Handy« bezeichnet seien. Das deute daraufhin, dass der Rechner möglicherweise auch von Mirjam K. genutzt worden sei. Auch könnten die Dateien von ihr stammen.
Die Befragung des Zeugen wird an dieser Stelle aus Zeitgründen unterbrochen. Sie wird am Freitag fortgesetzt.
Im Verlauf des 5. Verhandlungstags wird außerdem klar, dass die Vertreter_innen der Nebenklage nicht alle Aktennachlieferungen erhalten haben. Sie erhalten die Akten vor Ort. Der Senat sagt zu, sich mit der Geschäftsstelle abzustimmen, um eine Wiederholung zukünftig zu vermeiden.
Bericht der Nebenklage
Du findest den Bericht interessant und willst Dich weiter informieren? Unterstütze die Prozessdokumentation mit einer Spende aufbetterplace.org! Die Spender_innen werden automatisch via Mail über neue Berichte informiert.