21. März 2017: 4. Verhandlungstag
In der Verhandlung werden die ersten Zeugen vernommen. Zwei Polizeibeamte berichten von den Durchsuchungsmaßnahmen bei den Angeklagten Timo S. und Philipp W. Thematisiert werden dabei die aufgefundenen Gegenstände, die wichtige Hinweise auf die Motive der Angeklagten geben. Der dritte Zeuge, ebenfalls Polizist, berichtet von der Auswertung des PCs von Timo S. Dabei wurde ein Foto gefunden, das eine Gruppe Vermummter zeigt, die mit einer »Freital«- und einer Hakenkreuzflagge posieren.
Mit dem heutigen Verhandlungstag beginnt im Prozess gegen die Gruppe Freital die Beweisaufnahme. Dazu werden die ersten Zeug_innen vernommen, drei sind für heute geladen.
Zunächst wird Jürgen T., Kriminalhauptkommissar (KHK) beim Operativen Abwehrzentrum (OAZ), vernommen. Er hat am 3. November 2015 die Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Timo S. als Truppführer geleitet. Über den Einsatz sei KHK T. erst »einen Tag vorher« informiert worden. T. erinnert sich, dass der Verdacht gegen Timo S. auf der Erhebung von Standortdaten seines Mobiltelefons beruht habe. Außerdem habe es belastende Aussagen eines Zeugen gegeben, dem aber Vertraulichkeit zugesichert worden sei. Der Zeuge sei aber kein »V-Mann« gewesen, erklärt T. auf Nachfrage. Vertraulichkeit könne nur die Staatsanwaltschaft zusichern. Während der dreistündigen Durchsuchung beschlagnahmen die Beamten Funktelefone, einen PC, einen pyrotechnischen Gegenstand, sowie mehrere USB-Sticks, zwei Fotokameras und einen tschechischen Kassenbeleg. Ein eingesetzter Sprengstoffsuchhund schlägt nicht an. Im ebenfalls durchsuchten PKW wird lediglich Geld des Busunternehmens sichergestellt, bei dem Timo S. angestellt war. KHK T. berichtet, dass Timo S. angesichts der Durchsuchung schon überrascht gewirkt habe. Er habe sofort daraufhingewiesen, dass er mit den vorgeworfenen Taten nichts zu tun haben könne. Sein Alibi sei aber nach Meinung von KHK T. nicht stichhaltig gewesen: Für den Anschlag in der Wilsdruffer Straße habe Timo S. auf einen McDonalds-Besuch in Dresden-Gompitz verwiesen, von dem er aber »leider keinen Kassenbeleg« mehr habe. Im Anschluss an die Durchsuchung habe KHK T. den Haftbefehl vollstreckt und Timo S. erst zur erkennungsdienstlichen Behandlung gebracht und dann dem Amtsrichter vorgeführt.
Im Anschluss nimmt das Gericht im Beisein des Zeugen die Lichtbilder der Wohnungsdurchsuchung in Augenschein. Zuvor gibt es einen kurzen Schlagabtausch: Verteidiger RA Wilhelm sieht in der Art und Weise der Beweisaufnahme eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. GBA-Vertreter Hauschild kann das nicht erkennen, woraufhin Verteidiger RA Kohlmann ins Mikrofon schreit, dann solle man doch Fotos seiner Wohnung der Öffentlichkeit zeigen. Im Publikumsbereich wird es zunehmend lauter, eine weitere Äußerung von RA Wilhelm wird von Unterstützer_innen der Angeklagten sogar beklatscht. Ein Justizbeamter ermahnt die Unterstützer_innen, belässt es aber dabei – bereits bei den vorherigen Prozesstagen waren Ermahnungen nötig. Dann ergreift auch RA Sturm, Verteidiger von Timo S., das Wort. Er halte das für eine »Scheindiskussion«. Die Lichtbildvorlage zeige seiner Meinung nach ein anderes Bild vom Angeklagten, als es in der Anklage gezeichnet wurde.
Die Bilder zeigenneben der Wohnung auch verschiedene Gegenstände, an die sich KHK T. nicht mehr erinnert hat und die auch nicht sichergestellt worden sind. Darunter befand sich ein Pullover mit der Aufschrift „Kategorie C – Gegen alle Regeln“ und einer mit dem Logo der Rechtsrockcombo „Stahlgewitter“. Zu sehen sind außerdem eine Reichskriegsflagge, sowie einzelne Aufkleber mit den Aufschriften „Todesstrafe für Kinderschänder“, „Einwanderung löst keine Probleme, sie schafft nur welche“, „Im Gedenken an die Gefallenen des 2. Weltkriegs“, „Tag der deutschen Zukunft“ oder „Antifa-Gruppen zerschlagen“ und entsprechenden Bildmotiven. Ein Bild zeigt außerdem eine selbstgebrannte CD »Braun is beautiful« von »Gigi und den braunen Stadtmusikanten«. Die Verteidigung von Timo S. erklärt nach der Inaugenscheinnahme erneut, dass das nicht gerade »viel« sei und dem Bild aus der Anklage eines überzeugten Nationalsozialisten widerspreche. Es würden »Sachen« fehlen, etwa Bilder von »Hess« oder »dem brennenden Reichstag«. Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann erwidert daraufhin, dass zumindest »Gigi und die braunen Stadtmusikanten«, das »menschenverachtenste« gewesen sei, was er sich bis dato habe anhören müssen. Das werde auch in zukünftigen Beweisanträgen noch thematisiert.
Im Zuge der ersten Zeugenbefragung entwickelte sich bezugnehmend auf die »generelle Aussagegenehmigung« des Zeugen eine juristische Auseinandersetzung. Verteidiger RA Sturm hatte nach der Zielrichtung und denTeilnehmenden einer Dienstbesprechung im Vorfeld der Durchsuchung gefragt. Das hat die GBA beanstandet, weil innerdienstliche Angelegenheiten nicht von der Aussagegenehmigung gedeckt seien. Der Vorsitzende Richter Fresemann stimmte dem zu. Verteidigung und Nebenklage betonen jedoch, dass der Zeuge selbst entscheiden müsse, wie weit seine Aussagegenehmigung reiche. Eine Frage zu stellen, dürfe jedoch nicht unzulässig sein. Dennoch beschließt das Gericht, dass die Zurückweisung korrekt gewesen sei.
Der zweite Zeuge, KHM Ri., arbeitet ebenfalls für das OAZ und hat die Daten auf dem Computer von Timo S. ausgewertet. Grundlage für die Beurteilung der Relevanz sei eine Stichwortliste gewesen, mit der Dateinamen und -inhalte, Bilder und Videos ausgenommen, durchsucht werden sollten. Die Suche, so Ri. weiter, sei aber auch hinsichtlich der zeitlichen Dimension eingeschränkt gewesen: berücksichtigt habe er nur Dateien, die zwischen Juli und November 2015 erstellt wurden. Bilder und Videos habe er »händisch« durchsucht. Dabei seien ihm Bilder aufgefallen, die vor Gericht in Augenschein genommen werden. Eines zeigt den zerstörten PKW des Freitaler Stadtrats Michael Richter. Das nächste eine Gruppe vermummter Personen, die Bengalos, sowie eine Hakenkreuzflagge und eine schwarze Flagge mit »Freital«-Aufdruck halten. Ein weiteres Foto soll den Angeklagten Timo S. in schwarzer Kleidung und mit angelegter Vermummung zeigen, so der Zeuge. Eine Nachfrage von RAin Pietrzyk macht deutlich, dass die Auswertung des Rechners lückenhaft bleibt, ausgewertet wurden lediglich die »Treffer«. Dateien, die nicht in das Raster passen, bleiben unberücksichtigt, erklärt der Zeuge.
KHM Ri. wird nach weiteren Ermittlungshandlungen im Verfahrenskomplex befragt, er erwidert jedoch, dass er darauf nicht vorbereitet sei und sich nicht daran erinnern könne. Er habe sich nur zu dem Thema eingelesen, das in der Ladung genannt wurde. Nach einer Diskussion über die Art und Weise, wie Zeugen geladen werden sollten, entscheidet der Senat, dass der Zeuge erneut zum 4. April 2017 geladen wird und unterbricht die Vernehmung.
Der dritte und letzte Zeuge des Tages ist ebenfalls ein Beamter des OAZ. KHK Marcel W. war Truppführer bei der Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten Philipp W. Er schildert die Durchsuchung als »reibungslos« und »störungsfrei«, der Angeklagte sei »kooperativ« gewesen. Er habe den Beamten seine gelagerte Pyrotechnik gezeigt, ein zusätzlich eingesetzter Sprengstoffspürhund sei nicht fündig geworden, erklärt W.. Bei der Pyrotechnik habe es sich um LaBombas, DumBum und Bengalos gehandelt. Außerdem hätten die Beamten zwei Rechner, Handys, eine Kamera, eine Thor-Steinar-Gürteltasche und diverse Aufkleber mit »asylfeindlichem Inhalt« beschlagnahmt. In einem Aktenvernichter hätten sich außerdem Verpackungsstreifen von Cobra12-Sprengkörpern befunden.
Der Zeuge wird gefragt, ob er sich an eine beschlagnahmte Flagge erinnern könne. Er antwortet, dass es eine »Reichsflagge« mit einem »Kreuz« gegeben habe. Genauer könne er sich nicht erinnern. Bei der anschließenden Inaugenscheinnahme der Fotos von der Durchsuchung wird klar, dass es sich um eine Hakenkreuzflagge gehandelt hat. Die Fotos zeigen ebenfalls sichergestellte Flaggen mit »Freital«-Aufdruck und T-Shirts mit dem Aufdruck »Bürgerwehr Freital«. Außerdem hätten die Beamten ein Bestellformular gefunden, berichtet W., das auf eine größere T-Shirt-Bestellung hindeutete. Es sei auf den Namen von Philipp W.s Freundin Stefanie F. ausgestellt gewesen.
Auf den Aufklebern standen unter anderem folgende Worte: »FCK ANTIFA«, »Bitte flüchten sie weiter, es gibt hier nichts zu wohnen - Refugees not welcome«, »Bürgerwehr Freital« oder »HKNKRZ«.
Der Zeuge war außerdem bei einer Vernehmung vom Angeklagten Rico K. zugegen, hatte daran aber nur noch wenig Erinnerung. Er war außerdem an der Durchsuchung des »gesondert verfolgten« Torsten L. als Truppführer eingeteilt. Da sei nur auffällig gewesen, dass L. bei der Durchsuchung nicht anwesend gewesen war. Dessen Mobiltelefon hätten die Beamten nicht auffinden können, L. habe angeben, dass er das verloren habe, berichtet der Zeuge. Er wird anschließend entlassen.
Zum Abschluss des Prozesstages folgen noch ein paar Formalien. Der Senat weist die Beanstandung der sitzungspolizeilichen Anordnung zurück. Die Verteidiger_innen müssen sich weiterhin durchsuchen lassen, außerdem bleibt es beim Verbot der Internetnutzung im Gerichtssaal. Der Senat verliest außerdem einen Beschluss, mit dem die Besetzungsrügen vom Prozessauftakt zurückgewiesen werden. Das Gericht sei »ernennungsfehlerfrei« zustande gekommen. Damit endet der vierte Prozesstag.
Bericht aus Sicht der Nebenklage
Du findest den Bericht interessant und willst Dich weiter informieren? Unterstütze die Prozessdokumentation mit einer Spende aufbetterplace.org! Die Spender_innen werden automatisch via Mail über neue Berichte informiert.
weiter zum 5. Bericht