20. Oktober 2017: 54. Verhandlungstag
Ein Zeuge steht heute im Mittelpunkt: Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen Gordian Meyer-Plath soll über Kontakte seines Amts zu den Angeklagten und deren Umfeld berichten. Im Anschluss an eine teils öffentliche teils nicht-öffentliche Zeugeneinvernahme, lässt sich der Angeklagte Rico K. überraschend ein.
Zu Beginn der heutigen Hauptverhandlung nimmt die Bundesanwaltschaft zunächst Stellung zu drei Beweisanträgen des Verteidigers Franek vom 17. Oktober 2017 und empfiehlt diese abzulehnen. Die beantragte Vernehmung von Staatsministerin Aydan Özoğuz, sowie die beantragte Erstellung eines volkswirtschaftlichen bzw. sozialwissenschaftlichen Gutachtens seien nicht zulässig. Die Anträge basieren auf unbestimmten Annahmen und »Wertungen ins Blaue hinein«, so der Staatsanwalt.
Dann soll die Vernehmung des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen beginnen. Die Verteidigung des Angeklagten Timo S. beantragt jedoch den Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach einer Beratungspause entscheidet der Senat den Antrag abzuweisen. Ausschlussgründe lägen derzeit nicht vor.
Gordian Meyer-Plath nimmt im Zeugenstand Platz und nimmt zu den in der Ladung angeführten Beweisthemen Stellung. Er erklärt, dass das LfV Sachsen zum Zeugen Dirk Abraham keine Kontakte unterhält. Unter Kontakt verstehe er eine persönliche Zusammenkunft von LfV-Mitarbeitern mit der entsprechenden Person, erläutert er. Nicht völlig ausschließen könne er, dass es etwa im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen des LfV Sachsen zu einer Kommunikation gekommen sei. Dort kämen immer wieder Leute auf die Mitarbeiter des LfV Sachsen zu und sprächen diese an.
Die Frage, ob es Kontakte des LfV Sachsen zu den heute Angeklagten bzw. deren Umfeld gab, verneint Meyer-Plath für die Angeklagten. Jedoch habe es mit Torsten L. einen einmaligen Kontakt am 26. Oktober 2015 gegeben, so der LfV Präsident weiter. Eine Zusammenarbeit sei jedoch nicht zustande gekommen und Informationen »über die Szene« seien bei diesem Treffen »nicht abgeflossen.« Deutlich wird, dass das LfV Sachsen durchaus an Informationen interessiert war: Weitere Kontaktaufnahmen durch das LfV seien seitens Torsten L.s nicht beantwortet worden. Zu den näheren Umständen der Kontaktaufnahmen will Meyer-Plath nur in nicht-öffentlicher Sitzung Stellung nehmen. Eine Nachfrage der Nebenklage macht deutlich, dass zu diesem Treffen ein Bericht existiert. Dieser sei aber dem Gericht nicht übermittelt worden, so Meyer-Plath.
Dem LfV-Präsident wird ein privater Chat zwischen Timo S. und einer unbekannten Person vorgehalten. In dem Gespräch geht es unter anderem um Artikel der Sächsischen Zeitung über die Bürgerwehr FTL/360 und eine beabsichtigte Richtigstellung. Die unbekannte Person bemängelt darin auch, dass seitens Timo S. keine Informationen geliefert werden. Meyer-Plath verneint die Frage, ob er diese Kommunikation kenne. Die Verteidigung vermutet dahinter ein Anbahnungsgespräch des Verfassungsschutzes. Meyer-Plath bleibt aber dabei: »Ich kenne die Kommunikation nicht, ich höre die zum ersten Mal.«
Zu Timo S. kann Meyer-Plath berichten, dass es seiner Erinnerung nach Speicherungen »im VS-Verbund« gegeben habe. Wann diese eingestellt oder abgerufen worden sind, wisse er nicht. Die polizeilichen Vernehmungen von Timo S. nach dessen Verhaftungen seien dem LfV Sachsen nicht übermittelt worden. Ob es G10-Maßnahmen gegen die Angeklagten gegeben habe, dürfe er nicht beantworten. Das sei nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt.
Eine andere Aussage ist dagegen deutlicher. Meyer-Plath wird nach den Kenntnissen des LfV Sachsen über die Zusammenarbeit zwischen der Freien Kameradschaft Dresden und der Gruppe Freital gefragt. Er erklärt, bekannt sei lediglich gewesen, dass sich Rechtsextremisten aus Dresden und dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gegenseitig unterstützen würden. Ansonsten habe das LfV Sachsen »keine Kenntnis von der Existenz der Gruppe Freital« gehabt.
Da der Zeuge erklärt hat, dass er zum Umgang des LfV Sachsen mit Torsten L., sowie zur Methodik und Vorgehensweise des Amts nur nicht-öffentlich aussagen könne, veranlasst der Senat im Folgenden den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Senat verweist in der Begründung auf eine mögliche Gefährdung der Staatssicherheit.
Im Anschluss wird die Verhandlung öffentlich fortgeführt. Überraschend lässt sich der Angeklagte Rico K. in einer schriftlichen Erklärung durch seinen Anwalt ein. Mehr dazu hier.