Eintrag 24. Oktober 2017

18. Oktober 2017: 53. Verhandlungstag

Der heutige Verhandlungstag wirft ein weiteres Schlaglicht auf die Situation in Freital im Sommer 2015. Die ehemalige Personalleiterin der beiden Angeklagten Timo S. und Philipp W. berichtet über deren Arbeitsverhältnisse, die Vorkommnisse im Betrieb und den Umgang mit der Bürgerwehr/FTL360.

Einzige Zeugin heute ist Marina We., die als Personalleiterin beim Regionalverkehr Dresden (RVD) arbeitet. Dort waren auch die beiden Angeklagten Timo S. und Philipp W. als Busfahrer beschäftigt.

Die Zeugin berichtet, Philipp W. sei seit 2011 im Unternehmen gewesen, zunächst bis 2014 als Auszubildender und dann als Festangestellter Busfahrer in Vollzeit. Ab 2014 sei Philipp W. im Meisterbereich Freital eingesetzt gewesen, dorthin sei er auf eigenen Wunsch versetzt worden. Marina We. erklärt, dass sie über Philipp W. nichts Negatives sagen könne. Er sei im Unternehmen wie auch bei den Kunden beliebt gewesen, nie habe es Beschwerden gegeben, Busfahren sei für ihn »eine Profession« gewesen.

Auch über Timo S. könne sie keine negativen Dinge sagen. Er sei wegen seiner Freundin nach Freital gezogen und habe sich beim RVD um einen Job beworben. Er sei befristet für ein Jahr in Vollzeit eingestellt worden.

Die Personalleiterin bestätigt dem Gericht, dass man im Unternehmen nach den Verhaftungen »sehr überrascht« gewesen sei und darüber auch diskutiert worden sei. Auf die Nachfrage, worüber, antwortet Marina We. mit Allgemeinplätzen. Erst nach der Ermahnung durch den Vorsitzenden Richter, sie solle auf die Frage antworten und nur die Tatsachen darstellen, wird sie konkreter.

Im Jahr 2015 habe die Unternehmensleitung von den Fahrern »verstärkt« Informationen bekommen, dass sich »Asylbewerber auf unserer Strecke nicht benehmen oder nicht bezahlen oder beides«. Es habe eine Reihe von Übergriffen von Asylbewerbern gegeben, die der RVD der Deutschen Bahn, der damaligen Mehrheitseignerin, gemeldet hätten. Vom Betriebsrat sei die Unternehmensleitung außerdem angesprochen worden, was sie für die Sicherheit von Fahrern und Fahrgästen unternehme. Eine Maßnahme seien Trainings zur Deeskalation und zur interkulturellen Fortbildung der Fahrer gewesen. In der Praxis hätten es die Fahrer »nicht leicht« gehabt, da sich auch die Fahrgäste pro und contra Asylbewerber positioniert hätten. Eine Fahrkarten-Sonderregelung für Asylbewerber habe der Landkreis abgelehnt.

Am 16. Juni 2015 habe Marina We. ein Personalgespräch mit Timo S. geführt. Sie habe ihn wegen einer eingereichten Krankmeldung ermahnt. Denn Timo S. habe in der Zeit seiner Krankschreibung an einer Demonstration in Freital teilgenommen. Das sei durch ein Bild belegt, das Timo S. auf einem Geländer zeige. Er habe das eingeräumt und versichert, dass das nicht wieder vorkomme. Außerdem habe er in diesem Gespräch von einer »Bürgerwehr« berichtet und gefragt, ob die Leute der Bürgerwehr nicht unentgeltlich in den RVD-Bussen mitfahren dürfen, um während der Fahrten »aufzupassen«. Sie habe das zur Kenntnis genommen, aber die kostenlose Mitfahrt abgelehnt. Sie erklärt vor Gericht, dass das ja »Fahrgäste« seien, »die sollen bezahlen und sich anständig benehmen«. Später habe sie auch Kenntnis bekommen von Fahrgästen, »die mitgefahren sind, das kursierte im Internet.« Marina We. ergänzt, sie habe »keine Veranlassung gesehen, in irgendeiner Weise in Frage zu stellen, was Timo S. in seiner Freizeit macht.« Die Frage des Vorsitzenden, ob sie sonst etwas unternommen habe, kontert sie: »Was erwarten sie denn von uns?«

Am 14. Oktober 2015 habe es ein weiteres Gespräch mit Timo S. gegeben. Es sei um Vorwürfe in den sozialen Medien gegangen und habe etwa 10 bis 15 Minuten gedauert. Sie und der Betriebsleiter hätten Timo S. aufgefordert sich zurückzuhalten. Timo S. habe erwidert, dass er sich keiner Schuld bewußt sei. Sie hätten Timo S. außerdem klar gemacht, dass sie ihn nach Ablauf des Arbeitsvertrages nicht weiter beschäftigen werden. Grund sei gewesen, dass bereits die Polizei wegen Timo S. im Haus gewesen sei. Sie habe nach Unterlagen wegen eines bestimmten Vorfalls gefragt.

Die Aussagen der Personalleiterin über die »Vorwürfe« gegen Philipp W. sind widersprüchlich. Einerseits hätten die Vorwürfe »latent im Raum« gestanden, so Marina We., anderseits habe sie erst im »November 2015« davon erfahren: »Eher war da nichts«. Sie räumt aber ein, dass es zuvor im Oktober via Mail und Facebook Hinweise gegeben habe, in denen Philipp W. vorgeworfen worden sei, dass er zur Bürgerwehr FTL/360 gehöre. Außerdem seien mehrfach Postkarten eingegangen. Auf einer habe sinngemäß gestanden: »Lieber Philipp, wir sehen uns in Freital. Küsschen, Tatjana«.

Diese Karte sei dann ausschlaggebend für ein Personalgespräch am 29. Oktober 2015 gewesen, erklärt die Personalleiterin. Auf die mehrfache Nachfragen des Gerichts, wieso diese Karte Anlass für ein Gespräch sein solle, antwortet Marina W., dass die Unternehmensleitung davon ausgegangen sei, dass es sich bei »Tatjana« um Tatjana Festerling gehandelt habe. Mehr könne sie dazu aber nicht mehr sagen.

Das Gespräch sei sehr kurz gewesen, etwa drei bis vier Minuten. Sie hätten Sorge gehabt, Philipp W. gerate auf die schiefe Bahn oder in falsche Kreise. Auf Nachfrage erklärt sie, dass damit Ausländerfeinde gemeint seien und verweist nochmal auf die mutmaßlichen Übergriffe durch Asylbewerber, die die Fahrer »sehr« belastet hätten.

Der Personalleiterin wird auch ein Chatmitschnitt vorgehalten, in dem Philipp W. seinen Eindruck des Gesprächs wiedergibt. Er schreibt dort, dass er sich nur zurückziehen und »internetmäßig zurückhalten« müsse, dann gehe alles gut. Dem RVD sei »das alles eigentlich egal«, lediglich der Deutsche Bahn gefalle das nicht. Polizei und VS seien »wegen uns« im Betrieb gewesen, heißt es weiter, außerdem gäbe es eine »übelste Zeckenkampagne«.

Unklar bleibt, wieso Marina We. das Gespräch mit Philipp W. gesucht hat. Kenntnis von Philipp W.s Facebookbeiträgen habe sie nicht. Sie verweist auf »verschiedene Stellen« von denen sie als Unternehmensführung Informationen erhalten hätten. Welche Stellen das seien, daran könne sie sich nicht mehr erinnern, erklärt die Zeugin.

Die Zeugin erklärt auch, dass sie für eine erneute Beschäftigung Philipp W.s offen wäre. Wenn er seine Strafe verbüßt habe, sei er ein »freier Bürger« und habe durchaus eine zweite Chance verdient. Sie erklärt auch, dass sie in der Befragung das Gefühl bekommen habe, ihr und dem Unternehmen werde vorgeworfen keine »Gesinnungsprüfung« vorzunehmen. Ungefragt erklärt sie: »Das machen wir nicht.« Wenn jemand eine rechtsradikale Gesinnung habe, die aber nicht auslebe, dann interessiere »uns« das nicht. Konfession interessiere sie nicht, genauso wenig ob jemand Hooligan sei – so lange er dabei nicht die Dienstkleidung trage - oder wenn jemand seine Frau schlage. »Wir beschäftigen nach Profession - etwas anderes interessiert uns nicht.«

Abgeschlossen wird die Befragung mit der Auswertung des Dienstes von Timo S. vom 26. bis zum 27. Juli 2015 anhand des rechnergestützten Betriebsleitsystems.

Nachdem die Zeugin entlassen wurde, erklärt ein Vertreter der Nebenklage, dass ihre Aussage fragwürdig sei. Es gäbe erhebliche Hinweise, dass die Zeugin nicht die Wahrheit gesagt habe. Warum bleibe unklar, möglicherweise wolle sie den Angeklagten Philipp W. schützen, möglicherweise habe sie Kontakt mit dem Verfassungsschutz gehabt und habe eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben müssen. Dann dürfe sie sogar lügen. Das müsse bei der Bewertung ihrer Aussage jedoch berücksichtigt werden.

Anschließend weist das Gericht einen Befangenheitsantrag gegen den gestern gehörten Sachverständigen für Fensterbau ab. Es gäbe keinen Anlass an dessen Unparteilichkeit zu zweifeln, er habe seinen Fehlerausreichend im Gutachten eingeräumt.

Zum Ende des Prozesstages geht Philipp W. noch auf seinen persönlichen Werdegang ein.

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