Eintrag 20. April 2017

18. April 2017: 11. Verhandlungstag

Staatsanwältin Grit Kirchhof schildert in einer schleppenden Aussage wie sowohl Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und die sächsische Polizei auf die Anschlagsserie in Freital reagiert haben und dabei zwischen Überforderung und Unwille schwankten. Dabei kommt sie nicht ohne den Versuch aus Zeug_innen und Geschädigte für »Schwierigkeiten« im Ermittlungsverfahren mitverantwortlich zu machen.

Einzige Zeugin am heutigen Prozesstag ist die Staatsanwältin Grit Kirchhof. Sie war intensiv mit den Verfahren in Freital befasst und bis zum März 2016 federführend für die Ermittlungen verantwortlich. Der Vorsitzende Richter Fresemann bittet die Zeugin zunächst um eine Schilderung ihrer Tätigkeit. Kirchhof berichtet sehr knapp, dass es zunächst mehrere Verfahren gegen Unbekannt gegeben hätte, für die die Staatsanwaltschaft Dresden zuständig gewesen sei. Anfang Herbst - sie denke, es war im September - sei dann entschieden worden, dass alle Freital-Fälle mit Sprengstoffnutzung auf ihrem Tisch landen. Später habe die Generalstaatsanwaltschaft (GeSta) Dresden entschieden »mehrere« Verfahren zu übernehmen, die Anschläge Overbeckstraße und Wilsdruffer Straße seien dort zu einem Verfahren zusammengefasst worden. Alle weiteren Verfahren liefen getrennt unter eigenen Aktenzeichen, so Kirchhof. Für die beiden genannten Anschläge habe die GeSta im Februar 2016 vor dem Amtsgericht Dresden Anklage erhoben. Im März habe der Generalbundesanwalt (GBA) das Verfahren geprüft und die Übernahme beschlossen, woraufhin die Angklage zurückgezogen worden sei, erklärt Kirchhof am Ende ihrer Ausführungen.

Fresemann kommentiert, dass das »eine schmale Schilderung« sei. Aber erst mit konkreten Fragen und Vorhalten, gelingt es tiefer in die Details einzudringen und die Erinnerungen der Staatsanwältin anzuregen. Es entwickelt sich eine mehrstündige Befragung. Darin beschreibt Kirchhof, dass sie im September 2015 erstmals mit den heute angeklagten Fällen befasst gewesen sei, mit welchem jedoch genau, könne sie nicht erinnern. Wenig ergiebig ist ihr Wissen um die Ermittlungsmaßnahmen, es habe Befragungen von Nachbarn gegeben, außerdem habe es eine Telekommunikationsüberwachung gegen Mike S. gegeben, wie sie darauf gekommen sind, könne sie nicht mehr erinnern. Das erste Verfahren sei ihrer Einschätzung nach »eins von vielen« gewesen, Kirchhof verweist auf Heidenau, die Bremer Straße in Dresden. Es sei »unheimlich viel« losgewesen, weswegen, die Taten nicht mehr nach dem Buchstaben der Geschädigten, sondern nach Tatorten auf die Staatsanwälte verteilt worden wären. In Freital habe sie »schon das Gefühl gehabt«, dass da jemand unterwegs sei, »wo man nicht weiß, worauf das hinausläuft«.

Dennoch habe Kirchhof »keine Anhaltspunkte« gesehen, dass die Freital-Fälle zusammengehören würden, die Verfahren hätten sich »parallel entwickelt«. Es sei wie ein »Puzzle mit tausend Teilen« gewesen, am Anfang habe man aber nur »fünf Teile« gehabt. Sie berichtet von einer Besprechung zwischen der Staatsanwaltschaft und drei Beamten des Operativen Abwehrzentrums (OAZ), die vermutlich Ende Oktober 2015 stattgefunden habe. Dabei sei es darum gegangen, zu schauen, was man bereits ermitteln konnte und was nächste Schritte sein könnten. Kirchhof sagt, man habe »Angst« gehabt, das noch etwas passiert. Zum Resultat des Treffens bleibt die Staatsanwältin vage: »Ich bin mir nicht sicher«. Ihrer Erinnerung nach habe man aber einen »Konsens« gefunden, wozu könne sie aber nicht mehr rekapitulieren.

Sie sei auch zu einem weiteren Treffen im gleichen Zeitraum eingeladen gewesen. Das habe der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Klaus Fleischman »geführt«. Außerdem seien Beamte der Ermittlungsgruppe (EG) Deuben und mehrere Leitungskräfte der Polizei zugegen gewesen. Das Thema sei Freital gewesen. Ab November 2015 sei Kirchhof die Ansprechpartnerin für die EG Deuben gewesen, die nach einem Tatort im entsprechenden Freitaler Stadtteil benannt worden sei. Zugleich war sie »teilabgeordnet« zur Generalstaatsanwaltschaft Dresden und war dort mit der Auswertung der Durchsuchungen und den Vernehmungen betraut. Außerdem sollte sie für das eine Verfahren zu den Anschlägen Overbeckstraße und Wilsdruffer Straße eine Anklage verfassen. Kirchhof berichtet, dass noch viele Ermittlungsergebnisse gefehlt hätten, darunter »diverse« Zeugenbefragungen und Berichte von den Wohnungsdurchsuchungen, die »erst spät« gekommen seien. Kirchhof hebt hervor, dass Zeugen nicht hätten mitarbeiten wollen, bei anderen sei die Terminfindung mit Dolmetschern »schwierig« gewesen. Zugleich muss sie aber auch einräumen, dass bis März 2016 keine polizeiliche Auswertung der bei den Durchsuchungen beschlagnahmten Handys und PCs vorgelegen habe.

Die Anklage, die sie im Namen der Generalstaatsanwaltschaft verfasst hat, habe Kirchhof ohne diese Auswertung geschrieben. Die Anklage wurde nach Rücksprache mit Oberstaatsanwalt Wiegner und Oberstaatsanwalt Seemann vor dem Jugenschöffengericht eingereicht. Das habe sich aus der Aktenlage, den Tatvorwürfen und den rechtlichen Möglichkeiten ergeben, erklärt Kirchhof. Die Anklage sei außerdem zum GBA geschickt worden, woraufhin dieser im März 2016 die Akten vor Ort in Dresden geprüft habe und im selben Monat das Verfahren an sich gezogen habe. Zuvor habe es noch »mehrfach« Schriftverkehr gegeben, an den sich Kirchhof aber nicht mehr erinnern könne. Sie gehe davon aus, dass das Thema Übernahme »bestimmt« diskutiert worden sei, wisse aber nicht mehr »wann, wo und wie genau«. Die Generalstaatsanwaltschaft habe dabei wohl die Auffassung vertreten, dass weder eine Tötungsabsicht noch Ansätze für ein Organisationsdelikt vorgelegen hätten. Auf die Frage eines Verteidigers, ob das Verfahren nochmal in der Staatsanwaltschaft ausgewertet worden sei, antwortet die Staatsanwältin: »Das sagt mir nichts.«

Auskunftsfreudiger zeigt sich die Staatsanwältin hinsichtlich der Vernehmung des Angeklagten Timo S. Er wurde am 18. Dezember 2015 von der Staatsanwältin und zwei OAZ-Beamten vernommen. Eine Kronzeugenregelung sei ihm nicht angeboten worden, so Kirchhof, gleichwohl sei er darauf hingewiesen worden. In der Vernehmung habe Timo S. den Mitangeklagten Patrick F. stark belastet, er habe gesagt, dass der Plan für den Anschlag Overbeckstraße von ihm stamme. Er habe außerdem den Angriff mit zwei Gruppen beschrieben und eingeräumt dabei einen Sprengkörper mit einer daran befestigten Buttersäureflasche geworfen zu haben. Weitere Beteiligte sollen seinen Angaben nach »Benny«, »Flo«, »Robert«, »Peukert«, Rico K. und Torsten L. gewesen sein. Ansonsten, berichtet Kirchhof, habe er sich mit der Schilderung eigener Tatbeiträge zurückgehalten. Seine Aussagen hätten auch im Widerspruch zu Schilderungen etwa von Maria K. gestanden und seien oft »schwammig« gewesen, erinnert sich die Zeugin. Eine Beteiligung an der Tatplanung habe Timo S. bestritten und begründet das mit fehlender Ortskenntnis. Er habe jedoch auch gesagt, dass »sie« schon mehrmals vor dem Objekt in der Overbeckstraße gewesen seien. Da habe man sich vor das Haus gestellt, um zu »provozieren«.

Zum Anschlag Wilsdruffer Straße habe Timo S. gesagt, dass er von Patrick F. »weggeschickt« worden sei, weil er »nicht gebraucht« werde. S. habe sich aber mit Rico K. in der Nähe des Tatorts aufgehalten und das Geschehen beobachtet. Timo S. habe »vermutet«, dass beim Anschlag C12-Sprengkörper eingesetzt worden seien.

Später, nach einer weiteren Rücksprache mit seinem Anwalt, habe Timo S. weitere Angaben gemacht. Er habe »ganz viel« erzählt, erklärt Kirchhof, so etwa zum Anschlag auf den PKW von Michael Richter, außerdem habe er von zwei Attacken auf eine Wohnung in der Bahnhofstraße berichtet - die Ermittler und die Staatsanwältin wußten zu dem Zeitpunkt lediglich von einem Vorfall. Timo S. habe auch über die Attacken auf das Parteibüro der Linken gesprochen, von der »To-Do-Liste«, von den rassistischen Ausschreitungen in Heidenau, wo Timo S. am Samstag einen Stein geworfen haben will, von einem Vorfall in Dresden-Prohlis, von der Sprengung eines Briefkastens durch ihn und Mike S., sowie von drei Brandstiftungen am ehemaligen Real-Markt in Freital. Er habe auch den Kontakt zwischen Patrick F. und einem Bereitschaftspolizisten beschrieben, über den sie Informationen zu Polizeieinsätzen erhalten hätten. Das seien Sachen gewesen, die »wir noch nicht auf dem Schirm hatten«, so Kirchhof. Oft benennt S. Personen, von denen er wisse oder vermute, dass sie die Taten begangen hätten oder beteiligt gewesen seien. Zum Heidenau-Samstag habe er etwa berichtet, dass die Planung von der »SSS« (Skinheads Sächsische Schweiz) und der Freien Kameradschaft Dresden übernommen worden wäre. Kirchhof hat darin aber keine richtigen Ermittlungsansätze gesehen, weil die Angaben »zu unkonkret« gewesen seien. Kirchhof habe nicht gewußt, ob er es »nur so« gesagt habe, oder ob er es »ernst« meine. Sie denkt aber, dass die Polizei »irgend etwas« damit gemacht habe, »offenbar aber ohne Ergebnis«.

Kirchhof schätzt ein, dass die Vernehmung »schon einige« neue Informationen erbracht habe. Allerdings sei schon deren Aufbereitung »schwierig« gewesen, die Aussagen hätten erst einmal den einzelnen Verfahren zugeordnet werden müssen, so Kirchhof. Auf die Frage des Vorsitzenden, warum die Informationen nicht in der damaligen Anklage aufgegriffen worden seien, antwortet die Staatsanwältin, dass etwa die Anschläge Bahnhofstraße und PKW Richter im Februar 2016 »noch nicht anklagereif« gewesen seien. Probleme habe es unter anderem mit der Verschriftung der Vernehmung von Timo S. gegeben, die erst im Januar 2016 zur Akte genommen werden konnte.

Um 16:40 Uhr unterbricht das Gericht die Befragung der Zeugin, die Vernehmung soll am folgenden Prozesstag fortgesetzt werden. Fresemann verkündet außerdem noch den Senatsbeschluss, dass der nicht erschienene Zeuge und Tatverdächtige Ferenc A. ein Ordnungsgeld von 150 Euro zahlen und die durch den Ausfall der Vernehmung entstandenen Kosten tragen muss.

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