17. Oktober 2017: 52. Verhandlungstag
Heute hört das Gericht einen Gutachter für Fensterbau an. Der berichtet über seine Erkenntnisse zur Fensterstellung vor dem Anschlag auf die Bahnhofstraße 26. Ein eindeutiges Ergebnis kann der Sachverständige anhand der Ermittlungsakte jedoch nicht rekonstruieren, das sei nur durch Begutachtung des beschädigten Originalfensters möglich. Mit dem Gutachten beabsichtigte das Gericht, die Glaubwürdigkeit des Angeklagten Patrick F. zu überprüfen.
Zu Beginn der heutigen Hauptverhandlung weist der Senat einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen für Fensterbau zurück. Beim durch die Verteidigung monierten Vor-Ort-Termin in Freital sei eine Beteiligung aller Prozessbeteiligten nicht geboten gewesen, erläutert der Vorsitzende Richter Fresemann.
Dann beginnt der Sachverständige mit der Vorstellung seines Gutachtens. Der gelernte Tischler und Bau-Diplomingenieur soll den Zustand des Küchenfensters in der Bahnhofstraße 26 beurteilen, zum Zeitpunkt, als es am 20. September 2015 kurz nach Mitternacht mit einem Sprengkörper angegriffen wurde. Anhand eines Musters erläutert der Sachverständige seine Schlussfolgerungen, die er vornehmlich auf die Tatortfotos aus der Ermittlungsakte gestützt habe. Relevant seien für ihn vor allem zwei Dinge gewesen: die Positionen von sogenannten Schließzungen im Fensterbeschlag und die Endposition des Fensters nach der Explosion.
Zu den Schließzungen erläutert der Sachverständige, dass diese über den Fenstergriff und ein damit verbundenes Getriebe bewegt werden. Ihre Position gäbe einen Hinweis, in welcher Stellung das Fenster zum Tatzeitpunkt gewesen sei. Anhand der Fotos sei deutlich geworden, dass das Getriebe durch die Detonation komplett zerstört worden sei. Eine nachträgliche Veränderung der Griffposition sei damit ausgeschlossen. Eindeutig erkennbar sei jedoch nur die Schließzunge auf der Griffseite des Fensters gewesen, diese habe sich in der unteren Position befunden. Im Gutachten hat der Sachverständige geschrieben, dass das Fenster demnach geschlossen gewesen sei. Das trägt er dem Gericht zunächst so vor, muss dann aber die Aussage während der Inaugenscheinnahme der Tatortfotos korrigieren: Hier sei ihm ein Fehler unterlaufen. Richtig sei, dass die Position dieser Schließzunge auf eine Kippstellung des Fensters hindeute. Die gegenüberliegende Schließzunge auf der »Bandseite des Fensters« lasse sich nicht eindeutig beurteilen, dazu reiche die Qualität der Fotos nicht aus, so der Sachverständige, auch wenn dort eine »Orientierung zur Kippstellung« feststellbar sei. Nicht ausschließen kann der Sachverständige, dass die Position der Schließzunge durch Verformung infolge der Explosion verändert worden sei. Der Fenstergriff selbst sei nach unten ausgerichtet gewesen, also in die Verschlussstellung.
Die Endposition des Fensters nach der Detonation sei jedoch nur schwer mit einer Kippstellung in Einklag zu bringen, so der Sachverständige. Er verweist auf die »Parallelität« zwischen Fenster und Fensterrahmen. Das spreche für ihn gegen eine Kippstellung des Fensters vor der Explosion, allerdings könne er anhand der Tatortfotos den Zustand der Scharniere nicht beurteilen. Wäre das Fenster in Kippstellung gewesen, sei die Endposition nur möglich, wenn der oben angebrachte Scherenbeschlag beschädigt sei. Auch das lässt sich anhand der Fotos nicht endgültig beurteilen. Nach Meinung des Sachverständigen sei die Schere intakt gewesen. Dass sich das Fenster nach der Explosion in einer »Taumelstellung« befunden habe, also nur noch in einer Position mit dem Rahmen verbunden sei, halte er für sehr unwahrscheinlich, so der Sachverständige. Er habe kurz über diese Variante nachgedacht, sie dann aber verworfen. Die Schere müsste dabei erheblich beschädigt sein.
Mit aufgesprengten Fenstern habe er bisher aber auch nichts zu tun gehabt. Er kenne jedoch Pendel-Versuche zur Einbruchshemmung, bei denen mechanisch und punktuell auf ein Fenster eingewirkt werde. Das sei bei entsprechend schweren Pendeln schon mit Explosionsfolgen vergleichbar.
Ein abschließendes Urteil mag er dennoch nicht ziehen, so der Sachverständige. Er gehe immer noch davon aus, dass das Fenster geschlossen gewesen sei, aber eindeutig ließe sich das nicht sagen.
Die Vereidigung des Angeklagten Timo S. stellt daraufhin einen Befangenheitsantrag. Der Senat bricht die Befragung ab, wird aber über den Antrag nicht heute entscheiden.
Im Anschluss nimmt das Gericht mehrere Sprachnachrichten in Augenschein, in denen sich Patrick F. und Maximilian R. über die Planung zum Anschlag Overbeckstraße austauschen. Patrick F. teilt dem Dresdner mit: »Es muss einen kleineren Übergriff gegeben haben, das reicht uns aber. Heute fliegt da definitiv was rein«. Maximilian R. antwortet freudig: »Ja, da hab ich drauf gewartet« und fragt nach der Uhrzeit, wann man sich in der Overbeckstraße treffen wolle. Patrick F. erwidert, dass kein Grund zur Hektik bestehe, außerdem sei er im Hinblick auf den Abend »noch im Bastelstress.«
Das Gericht verliest auch einen rechtskräftigen Strafbefehl gegen Mike S., der ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt. Hintergrund ist eine Demonstration von der Initiative Europa 2.0 am 17. September 2015. Mike S. sei auf dem Weg zur Demonstration mit Pfefferspray und Schlagschutzhandschuhen festgestellt worden.
Die Hauptverhandlung schließt mit einem Beweisantrag von Rechtsanwalt Franek. Er möchte die Staatsministerin Aydan Özoğuz laden, um zu beweisen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland durch die Anschläge in Freital nicht unter Druck gesetzt gesehen habe, die Aufnahme weiterer Flüchtlinge fortzusetzen. Außerdem beantragt der Verteidiger ein volkswirtschaftliches und sozialwissenschaftliches Gutachten. Diese sollen zeigen, dass es der Gruppe Freital nicht gelungen sei das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung oder Teilen davon zu beeinträchtigen und mithin der Vorwurf des §129a nicht zutreffend sei. Das ergäbe sich bereits, weil es keinen Vereinigungszweck gegeben habe, der auf die Durchführung von Tötungsdelikten gezielt habe.
Vertreter_innen der Nebenklage reagieren auf den Antrag und betonen, dass ein sozialwissenschaftliches Gutachten durchaus begrüßt werde, weil man dann tiefer in die Beweisaufnahme einsteigen könne und insbesondere die Vernetzung und überregionale Zusammenarbeit der rechten Gruppierungen aufarbeiten könne. Gerade die Angeklagten der Gruppe Freital hätten Aktivitäten von Heidenau bis Leipzig entfaltet. Deutlich widersprochen wird hingegen der Annahme, der Gruppe sei es nicht um Tötungsdelikte gegangen. Hier habe die Verteidigung offenbar Teile der Haupverhandlung nicht wahrgenommen. Anhand der angeklagten Taten sei eine Dynamik zu erkennen - eine zunehmende »Brutalisierung« bis hin zur Bereitschaft zum Einsatz tödlicher Gewalt.