16. Januar 2018: 65. Verhandlungstag
Ende der Beweisaufnahme: Die Nebenklage stellt heute noch zwei Beweisanträge, beide werden jedoch vom Senat abgelehnt, ebenso wie alle anderen noch offenen Anträge der Verteidigung. Rico K.s Verteidiger verlesen außerdem eine ergänzende Einlassung, lehnen die Beantwortung von Fragen jedoch ab. Danach ist die Beweisaufnahme geschlossen. Morgen beginnen die Plädoyers.
Der Prozesstag wird mit einem Beweisantrag der Nebenklage eröffnet. RA Hoffmann beantragt die Vernehmung von Oliver S. und Patrick L. zum Angriff auf das Hausprojekt in der Overbeckstraße – beide sollen daran beteiligt gewesen sein, das gehe aus einer Aussage in einem anderen Verfahren vor wenigen Tagen am Landgericht Dresden hervor. Ziel sei es, so der Anwalt, die Angaben des Angeklagten Rico K.s zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich dessen Aussage, er habe vor dem Angriff auf das Hausprojekt ein Kind am Fenster wahrgenommen. Das sei dann aber von einem unbekannten Tatbeteiligten mit den Worten »Die werden auch mal groß«, abgetan worden.
Anschließend folgt eine weitere Einlassung des Angeklagten Rico K., vorgetragen von einem seiner Verteidiger und bezugnehmend auf Fragen, die der Beisitzende Richter Scheuring in einer vorhergehenden Sitzung aufgeworfen hat. In der verlesenen Einlassung heißt es, dass Rico K. regelmäßig bei Pegida gewesen sei, außerdem habe er zweimal Demonstrationen in Freital und Pirna besucht, bei einer Demonstration in Kesselsdorf sei er Ordner gewesen. Zweimal sei er außerdem in Leipzig bei Legida und in Chemnitz gewesen. In Freital sei er insgesamt etwa acht, neunmal gewesen, das erste Mal im September 2015. Zuvor habe er aber bereits seit »Ende August« Kontakt mit den Mitangeklagten gehabt. Der sei aber »nicht intensiv« gewesen.
Zum Angriff Overbeckstraße lässt Rico K. vortragen, dass die Idee für den Angriff erst nach dem vermeintlichen linken Übergriff bei der Turnhallen-Blockade gekommen sei. Allerdings habe es vorher bereits »Überlegungen« gegeben, wie mit dem Haus umzugehen sei. Als Grund werden in der Einlassung »Störungen von Linken am Protestcamp« angegeben. Beim Angriff sei es nach Ansicht von Rico K. auch nicht darum gegangen, das Haus unbewohnbar zu machen. Vielmehr sollte es durch die Buttersäure, die in den Hausflur geworfen werden sollte, »vorübergehend« unbewohnbar werden. Er selbst habe aus »Gruppenzwang« mitgemacht, er habe sich davon eine »größere Achtung« erhofft und wollte »Freunde finden«.
Dass er etwa vor dem Anschlag Wilsdruffer Straße, wo er mit Patrick F. bereits in Dresden war, nicht gleich nach Hause gegangen ist, wird in der Einlassung mit »Neugier auf das, was passiert« begründet. Außerdem sei es von der Wohnung von Patrick F. am »Stadtrand« von Dresden zu Rico K.s Wohnung in Dresden-Gorbitz zu weit gewesen. Zur Freien Kameradschaft Dresden habe er Kontakte gehabt, heißt es weiter. Er habe sich öfter mit Maik K., René Despang und Benjamin Z. getroffen. Der Angeklagte bestätigt nach der Verlesung der Einlassung das Vorgetragene. Richter Scheuring erwidert, dass diese Einlassung weitere Nachfragen, »auch vertieft«, provoziere. Eine mündliche Beantwortung lehnt die Verteidigung Rico K.s jedoch ab.
Anschließend folgt ein Antrag der Nebenklage Mangelwirtschaft. Es sollen Auszüge aus einem Urteil des Landgerichts Dresdens im ersten Prozess gegen zwei FKD-Mitglieder verlesen werden. Die Bundesanwaltschaft weist daraufhin, dass dieses Urteil nicht rechtskräftig sei. Der Verteidiger RA Franek schließt sich dem Antrag an, da er zeige, dass die FKD als »kriminelle Vereinigung« verurteilt wurde, obwohl sie »viel organisierter« vorgegangen sei als die Angeklagten hier.
Nach einer Pause bescheidet der Senat die Beweisanträge. Zwei Anträge auf Beiziehung von Verfahrensakten aus eben jenem Landgerichtsverfahren werden abgelehnt, da sie zu unbestimmt seien. Auch die Anträge der Nebenklage, sowohl der vom letzten Sitzungstag, als auch der heutige, werden verworfen. Es sei für die Gerichtsentscheidung ohne Relevanz, ob ein Angreifer in der Overbeckstraße ein Kind am Fenster wahrgenommen habe, da erwiesen sei, dass sich Personen im Haus aufgehalten haben. NK-Anwalt Hoffmann wendet dagegen ein, dass sich der Senat an keiner Stelle mit dem eigentlichen Punkt der Anträge auseinandersetze. Die Überprüfung der Angaben von Rico K. sei wichtig, um zu beurteilen ob Rico K. in seiner Einlassung gelogen habe oder nicht. Die Entscheidung, das nicht zu prüfen, halte Hoffmann für falsch.
Abgelehnt werden außerdem der Beweisantrag der Nebenklage Mangelwirtschaft und ein Antrag von RA Franek über ein Sachverständigengutachten. Der Verteidiger stellt in einer Gegenvorstellung fest, dass sein Mandant im Fall der Wilsdruffer Straße allenfalls für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion haftbar gemacht werden könne, nicht jedoch für eine Beihilfe zum versuchten Mord.
Es folgt ein mündlich gestellter Beweisantrag eines Verteidigers, den das Gericht nach einer einstündigen Beratungspause ebenfalls ablehnt. Im Anschluss verfügt der Vorsitzende Richter das Ende der Beweisaufnahme. Für den morgigen Verhandlungstag ist damit das Plädoyer der Bundesanwaltschaft geplant, am Freitag das der Nebenklage Mangelwirtschaft. Am Dienstag sollen die Nebenklage Bahnhofstraße und Wilsdruffer Straße plädieren, danach dann die Verteidigungen der Angeklagten.