10. November 2017: 59. Verhandlungstag
Der Dresdner Staatsanwalt im Verfahren gegen die "Freie Kameradschaft Dresden" berichtet zunächst über die Einlassungen eines der Angeklagten. Anschließend löst der Bericht der Jugendgerichtshilfe zum Angeklagten Justin S. Erstaunen aus: Eine Auseinandersetzung mit dessen rechtsextremen Einstellungen wird darin nicht problematisiert. Außerdem stellt die Nebenklage mehrere Beweisanträge.
Heute ist zum zweiten Mal der Staatsanwalt Dr. Christian Richter geladen. Er soll über die Angaben von Franz R. im Rahmen dessen Verfahrens vor dem Landgericht Dresden berichten. Franz R. sei einer von sechs Angeklagten im zweiten Prozess gegen die Freie Kameradschaft Dresden (FKD).
Zu Beginn schildert der Staatsanwalt die Aussagen bezüglich der FKD. Franz R. habe angegeben, dass er den Mitangeklagten Benjamin Z. mit Beginn der Pegida-Demonstrationen kennengelernt hat. Man habe sich montags in der Sportsbar »Ackis« getroffen, sei anschließend demonstrieren gegangen und danach regelmäßig in die Kneipe »Pfefferminze«. So habe er auch Robert S. und Florian N. kennengelernt, zwei mittlerweile verurteilte FKD-Mitglieder. Später hätten sich dann auch die Kontakte etwa zu René H., André M. und Janette P. ergeben. Insgesamt seien sie bei den wiederkehrenden Pegida-Besuchen etwa zehn bis zwanzig Personen gewesen.
Staatsanwalt Richter erklärt, Franz R. habe angegeben, dass er in der FKD »Gemeinschaftsgefühl« und »Anerkennung« gesucht habe. Gründung und Namensgebung seien »irgendwann« im Sommer erfolgt. Die Idee für die Kameradschaftsgründung sei vom Prohliser NPD-Ortsbeirat René Despang gekommen. Anlass sei auch gewesen, dass Pegida seine anfängliche Faszination verloren habe und dort zunehmend weniger »los gewesen« sei. Insgesamt seien etwa 20 bis 30 Personen in der Kameradschaft organisiert gewesen. Franz R. habe außerdem angegeben, dass er zusammen mit Benjamin Z. den FKInfo-Chat administriert hat. Letzterer sei auch für ein FKD-Mobiltelefon zuständig gewesen und habe den SMS-Verteiler verwaltet.
Die Organisationsabsprachen habe Franz R. als schwierig beschrieben, da man sich nicht lange auf ein Thema habe konzentrieren können. Klar sei aber gewesen, dass man »Zeichen gegen den Flüchtlingsstrom und die herrschende politische Richtung« setzen wolle. Ziel sei gewesen, etwas gegen Flüchtlingsunterkünfte zu unternehmen. Dabei wolle man unabhängig von Parteien bleiben und »rechte Gruppen überregional« unterstützen.
Als nächstes berichtet der Staatsanwalt über die Aussagen Franz R.s zu Verbindungen mit der Gruppe Freital. Erster Tatkomplex ist ein Angriff auf zwei Asylunterkünfte in Dresden am 23. August 2015. Benjamin Z. und Franz R. hätten gemeinsam per SMS zu einer Aktion aufgerufen. Darin sei zum einen darauf hingewiesen worden, dass die »Kollegen in Blau« derzeit in Heidenau beschäftigt seien, zum anderen, dass man »Feuer und Hitze« mitbringen solle. Als Treffpunkt sei die Schäferstraße angegeben worden. Letztlich seien etwa 30 Personen am Treffpunkt gewesen, darunter auch Leute aus Leipzig und Mittweida. Erst habe Benjamin Z. geredet, dann Patrick F., der gesagt habe, man könne die Aktion auch »etwas größer aufziehen«.
Dann habe man zwei Gruppen gebildet, die Freitaler und u.a. Janette P. seien zur Podemusstraße gefahren, der Rest sei an der Asylunterkunft an der Schäferstraße vorbeigelaufen. Maximilian R. habe auf Höhe der Einfahrt einen Böller gezündet und geworfen. Danach habe sich die Gruppe bereits aufgelöst, Franz R. sei anschließend in die »Minze« gegangen.
Beim zweiten Tatkomplex geht es um den Angriff auf das Hausprojekt in der Overbeckstraße. Franz R. habe ausgesagt, dass er schon im Vorfeld zwei-, dreimal an der Blockade an der Thäterstraße gewesen sei, u.a. mit Janette P. und Benjamin Z. Er habe sich auch erinnert, dass sie das Hausprojekt ein paar Tage vor dem 18. Oktober 2015 ausgekundschaftet haben. Da seien Patrick F. und Rico K., sowie Florian N. dabeigewesen. Es sei darum gegangen zu schauen, ob das wirklich ein »alternatives Wohnprojekt« sei.
Franz R. habe außerdem berichtet, dass sich die Dresdner zunächst am späten Nachmittag im Großen Garten getroffen hätten. Das Treffen sei von Benjamin Z. anberaumt worden, um sich über den Pegida-Jahrestag am folgenden Montag abzustimmen. Man habe »möglichst viele Leute« zum Treffpunkt »Ackis« mobilisieren wollen. Nach dem Treffen sei man in die »Minze« gegangen, wo Franz R. das erste Mal von einem vermeintlichen Übergriff in Übigau gehört habe. Maximilian R. habe den Kontakt zu »den Freitalern« gehalten. Am Abend sei Franz R. mit Benjamin Z. zur Turnhallenblockade an der Thäterstraße gefahren. Vor Ort seien u.a. Celine S., Nick F. und Rico K. gewesen. Janette P. sei nochmal weggefahren, um Maik K. und Michel K. abzuholen.
Sie seien dann unter die Brücke über die Flutrinne, an den Grund habe sich Franz R. nicht erinnern können. Dort hätten die Freitaler den Plan vorgeschlagen. Florian N. und Franz R. hätten den gemeinsam mit Patrick F. und Timo S. diskutiert. Franz R. habe angegeben, dass er selbst gegen den Angriff mit Pyrotechnik gewesen sei. Er habe auch geäußert, dass er es »übertrieben« fände. Er habe auch mit Maria K. gesprochen, die habe aber keine Einwände gehabt. Maik K. hingegen habe das ebenso gesehen: »Die Aktion sei zu krass«, soll er geäußert haben. Deswegen hätten sich beide verständigt, nicht am Angriff teilzunehmen. Sie seien zwar mit der vorderen Gruppe mitgegangen, aber Franz R. habe sich dann hinter einem Auto versteckt und den Angriff abgewartet. Maik K., der sich zwar Pyrotechnik genommen haben soll, soll sich verlaufen haben. Er habe bereits wieder bei Janette P. im Auto gesessen haben, als Franz R. dorthin zurückkehrte.
Aus der Gruppe seien, so habe es Franz R. außerdem angegeben, etwa vier bis fünf Leute vor das Haus gegangen, dann habe er es knallen gehört. Kurz darauf sei dann Nick F. an ihm vorbeigerannt. In der vorderen Gruppe habe er auch den »großen Leubner« René H. gesehen. Florian N. hingegen habe am Auto gewartet.
Auf Nachfrage der Nebenklagevertreterin RAin Pietrzyk erläutert der Staatsanwalt, dass das Gericht die Ausführungen von Franz R. noch nicht »für abschließend überzeugend« halte. Sie stimme auch nicht mit der Beweislage überein. Staatsanwalt Richter denkt zwar, dass Franz R. bemüht sei an der Aufklärung mitzuwirken, es gäbe jedoch Punkte, wo er nicht wolle. »Beschönigende Aussagen« gäbe es insbesondere dort, wo es für ihn selbst belastende Momente gibt. Der Staatsanwalt schätzt aber ein, dass er nicht davon ausgehe, dass Franz R. »Sachen« erzählt habe, die er nicht selbst miterlebt hat.
Eine weitere Frage zielt auf einen Vorfall am 1. Mai 2015 in Saalfeld und die Rolle von Dresdner Nazis bei einem Angriff auf linke Jugendliche. Der Fall gehöre nicht zu den Ermittlungskomplexen, die »wir ausermittelt haben«, so der Staatsanwalt. Dennoch seien dazu im FKD-Verfahren Erkenntnisse gewonnen worden, so Richter. Er räumt jedoch ein, dass er die Informationen bisher nicht weitergeleitet hat, obwohl auch in Thüringen in dem Fall ermittelt wird.
Nach der Befragung des Staatsanwalts folgt der Bericht der Jugendgerichtshilfe zum Angeklagten Justin S., der zum Tatzeitpunkt Heranwachsender war und bei dem deswegen eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht in Frage kommt. Die Freitaler Jugendgerichtshelferin erläutert, dass sie im Dezember 2015 von der Staatsanwaltschaft um eine Mitteilung gebeten worden sei, ob bei Justin S. Jugendstradrecht angewendet werden könne. Justin S. sei bis dahin nicht bekannt gewesen. Im Verlauf der Ermittlungen und des Prozesses habe sie dann mehrfach mit Justin S. das Gespräch gesucht. Außerdem habe sie wiederholt mit dessen Eltern gesprochen.
Davon ausgehend, berichtet sie über die familiären Hintergründe und die Entwicklung von Justin S., den sie bis zum Beginn seiner Ausbildung als »Stubenhocker« beschreibt. Sie empfiehlt dem Gericht Jugendstrafrecht anzuwenden. Er sei einem Erwachsenen nicht gleichzustellen, das zeige sich am gerade erst beginnenden »Abnabelungsprozess vom Elternhaus«. Ein weiterer Grund sei, dass Justin S. in »überbehüteten Verhältnissen« aufgewachsen sei. Zwar sei der Vater »immer für ihn dagewesen«, dennoch, so die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, habe ein »männlicher Identifikationsprozess gefehlt«. Zu den Tatvorwürfen erklärt sie weiter, dass hier vor allem eine Trennung in »Fremd- und eigene Sozialgruppe« zugrunde gelegen hätte. Hier habe sich Justin S. auch durch die Meinung und Zustimmung in Freital bestärkt fühlen können. Er habe sich die Sicht »ohne eigene Erfahrung« zu eigen gemacht, außerdem habe bei ihm die »Gruppendynamik« besonders stark gewirkt.
Alles in allem sieht die Jugendgerichtshelferin »keine Rückfallgefahr« und »keine schädlichen Neigungen«. Sie käme zu einer »positiven Prognose«, da Justin S. eine Familie habe, die ihn unterstütze, eine Beziehung, sowie eine berufliche Perspektive im großväterlichen Betrieb. Deswegen empfehle sie auch eine Befreiung des Angeklagten von etwaigen Prozesskosten.
Die Ausführungen der Jugendgerichtshilfe stießen schon während des halbstündigen Vortrags auf erstaunte und verwunderte Gesichter. Oberstaatsanwalt Hauschild macht das anschließend deutlich: Er vermisse Ausführungen zu den rechtsextremen Einstellungen von Justin S. und inwieweit er sich damit auseinandergesetzt habe. Er verstehe auch nicht die Ausführungen der Jugendgerichtshilfe über die »Nicht-Nicht-Mannwerdung«. Der Vorsitzende Richter Fresemann ergänzt, dass ihm nicht klar geworden sei, ob das denn jugendtypisches Verhalten sei.
Die Jugendgerichtshilfe erklärt, dass sie das Verhalten schon für jugendtypisch halte. Die Stimmung in Freital habe dem Vorschub geleistet. Die Einstellungen von Justin S. hätte sie aber nur »wenig thematisiert«: »Er hat ja verneint rechtsextrem zu sein.«
Im Anschluss verliest das Gericht einen Notizzettel von Philipp W., der nach einer Durchsuchung des Haftraums sichergestellt worden sei. Darin äußert sich der Angeklagte zum Tatkomplex Overbeckstraße. Er sei »definitiv« nicht dabei gewesen, jedoch habe ihn Timo S. auf Arbeit gefragt, ob er »dabei sei«. Zum Anschlag Wilsdruffer Straße heißt es, er sei nach der Tat »ab McDonalds« mit Timo S. nach Hause gefahren. Die »Mordfantasien« seien lediglich »scherzhafte Äußerungen« in einem geschlossenen Chat. Überhaupt sei er für sein »friedliebendes Verhalten« allgemein bekannt.
Verlesen wird dann der Durchsuchungsbericht des Spinds von Philipp W. bei seinem Arbeitgeber. Sichergestellt worden seien Viper-12-Sprengkörper in einer Packung mit einer Super-Cobra-12-Beschriftung und mehrere Packungen Dum-Bum-Pyrotechnik.
Dann bestätigt das Gericht den Antrag der Bundesanwaltschaft den siebten Anklagepunkt »Vorbereitung weiterer Sprengstoffexplosionen« fallen zu lassen und erteilt noch zwei rechtliche Hinweise. Beim Anschlag Parteibüro kommt für den Angeklagten Mike S. eine Verurteilung zur Beihilfe in Frage, gleiches gälte für Rico K. beim Anschlag Wilsdruffer Straße.
Die Nebenklage Wilsdruffer Straße stellt anschließend mehrere umfangreiche Beweisanträge. Einer zielt auf die Rolle des Angeklagten Rico K., dem durch die Befragung weiterer Zeugen/innen nachgewiesen werden soll, dass er bei diesem Angriff eine »koordinierende Rolle« eingenommen habe und außerdem im Chat der Freien Kameradschaft Dresden aktiv gewesen sei.
Mit einem weiteren Beweisantrag soll gezeigt werden, dass auch der Angeklagte Philipp W. am 21. August 2015 in Heidenau gewesen sei. Dazu solle Felix F. geladen und vernommen werden. Außerdem beantragt die Nebenklage eine erneute Vernehmung des Linken-Stadtrats Michael Richter. Der habe erst kürzlich seinen Wegzug aus Freital verkündet. Er solle nun vor Gericht bestätigen, dass dieser Wegzug auch in Verbindung mit den Anschlägen der Gruppe Freital steht. Das sei insbesondere im Hinblick auf die Strafzumessung von Belang. Der vierte Antrag fordert die Vernehmung eines BKA-Beamten, der die Teilnehmenden eines Whatsapp-Chats identifiziert hat und weiterhin die Vernehmung von Chat-Teilnehmenden. Die Zeugen/innen würden unter anderem die Aussage von Philipp W. bestätigen können: »Wenn ich an der Macht bin, werde ich dafür sorgen, dass alle illegal eingewanderten Kanaken verbrannt werden.« Außerdem können sie Angaben machen zu einer Äußerung von Timo S. am 23. September 2015: » Auf zur linken Bude nach Löbtau. Mein Racheplan hat begonnen. Dresden ist informiert, wir machen mehrere Anschläge.«
Der letzte Beweisantrag soll zum Anschlag auf den PKW von Michael Richter und das Parteibüro zeigen, dass dort im Sinne der gesamten Gruppe gehandelt wurde. Dazu beantragt die Nebenklage die Vernehmung von Dominik P., demgegenüber Timo S. mehrfach geäußert habe, dass »wir«, also die Freitaler«, für diese Anschläge verantwortlich seien.
Während sich die anderen Nebenklagevertretungen den Beweisanträgen anschließen, reagiert die Bundesanwaltschaft in einer ersten Stellungnahme ablehnend. Vieles davon sei in ihren Augen schon belegt oder anderweitig in das Verfahren eingeführt worden. Die erneute Vernehmung von Michael Richter sei »bedeutungslos«.
Zum Abschluss der heutigen Hauptverhandlung verliest das Gericht die Auszüge aus dem Bundeszentralregister für die Angeklagten. Timo S. hat aufgrund seiner Beteiligung am Angriff auf ein Fahrzeug von Flüchtlingsunterstützer_innen im Juni 2015 einen Eintrag. Einen Eintrag wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz weist der Auszug von Mike S. auf. Insgesamt 13 Eintragungen schlagen bei Rico K. zu Buche. Der Angeklagte hat seit 1993 immer wieder Verurteilungen wegen Diebstahl, Körperverletung, Betrug oder Beleidigung vorzuweisen. Der letzte Eintrag bezieht sich auf das Jahr 2015 und den unerlaubten Umgang mit Sprengstoffen.
Um über die Anträge zu entscheiden hebt das Gericht die Termine vom 14. und 15. November auf. Fortgesetzt wird der Prozess am 17. November 2015.