7. März 2018: 74. Verhandlungstag
Urteilsverkündung: Das Gericht verurteilt die Angeklagten zu Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren. Die Anklage sieht der Senat »im wesentlichen« durch die Beweisaufnahme bestätigt und begründet das ausführlich. Die Angeklagten haben eine terroristische Vereinigung gebildet und schwere Straftaten begangen, darunter versuchter Mord in vier Fällen, das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung.